Anmeldung zum Anschluss an die Städtische Abfallentsorgung Gewerbe

Das folgende Online-Formular nutzen Sie, wenn Sie Gewerbegrundstücke an die Abfallwirtschaft anschließen wollen.
Alternativ steht Ihnen das Formular auch hier (PDF) zum Download bereit. Falls Sie dieses nutzen, bitte ausgefüllt ausdrucken und unterschrieben an die Stadtreinigung Leipzig senden.

Dieses Formular darf nur von der Eigentümerin bzw. vom Eigentümer oder von seiner Bevollmächtigten bzw. von seinem Bevollmächtigten ausgefüllt werden.

Hinweis: Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Grundstücksdaten

Antragstellerin bzw. Antragsteller

Adressdaten der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers

Adressdaten der Bevollmächtigten bzw. des Bevollmächtigten

Dann benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen.

Befugnisse der Bevollmächtigten bzw. des Bevollmächtigten

Hinweis: Die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer bleibt auch bei einer Bevollmächtigung Gebührenschuldnerin bzw. Gebührenschuldner der Abfall- bzw. Straßenreinigungsgebühren.

Vollmacht hochladen

Wir benötigen eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen. Bitte laden Sie hier diese Vollmacht hoch.

Falls Sie noch keine Vollmacht haben, nutzen Sie bitte unser Formular dafür. Nachdem Sie es ausgefüllt und unterschrieben haben, laden Sie es bitte direkt hier hoch.

Anmeldedatum

Die Anmeldefrist beträgt mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Nutzung.

Adressdaten der Gebührenbescheideempfängerin bzw. des Gebührenbescheideempfängers

Die Gebührenschuldnerin bzw. der Gebührenschuldner ist die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer. Die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer kann den Gewerbetreibenden schriftlich bevollmächtigen, die Gebührenbescheide an seiner Stelle zu empfangen und die Gebühren zu entrichten.

Weicht die Gebührenbescheidempfängerin bzw. der Gebührenbescheidempfänger von der Grundstückseigentümerin bzw. vom Grundstückseigentümer ab, benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht.

Falls Sie noch keine Vollmacht haben, nutzen Sie bitte unser Formular dafür. Nachdem Sie es ausgefüllt und unterschrieben haben, laden Sie es bitte direkt hier hoch.

Behälteranmeldung

Für die Sammlung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen wird der Behälterbedarf für Restabfall unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten laut Abfallwirtschaftssatzung ermittelt. Je Einwohnergleichwert ist ein Mindestvolumen von 20 Litern bei 14-täglicher Entsorgung und 10 Liter bei wöchentlicher Entleerung vorzuhalten.

Leerungsturnus

Hinweise für die Bereitstellung

Die Bereitstellung der Abfallbehälter hat am Abholtag ab 6:00 Uhr an der nächsten, mit Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße ohne Behinderung und Gefährdung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu erfolgen. Nach der Entleerung sind die Behälter unverzüglich wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Mögliche Schadenersatzforderungen bzw. Rechtsansprüche, die durch Schäden infolge der Bereitstellung entstehen können, gehen zu Lasten der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers. Der Bereitstellplatz muss den Anforderungen der zurzeit gültigen Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig genügen.

Bereitstellplatz

Um unseren Mitarbeitern das Auffinden der Abfallbehälter am Abholtag zu erleichtern, bitten wir um eine Beschreibung oder Skizze des Bereitstellplatzes.

Bestätigung per E-Mail

Zustimmung

1) Mit Angabe dieser Daten willigen Sie in deren Verarbeitung ein. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

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