Änderung der Abfallentsorgung

Das folgende Online-Formular nutzen Sie, wenn Sie Änderungen für die Abfallentsorgung vornehmen wollen.
Alternativ steht Ihnen das Formular auch hier (PDF) zum Download bereit. Falls Sie dieses nutzen, bitte ausgefüllt ausdrucken und unterschrieben an die Stadtreinigung Leipzig senden.

Dieses Formular darf nur von der Eigentümerin bzw. vom Eigentümer oder von seiner Bevollmächtigten bzw. von seinem Bevollmächtigten ausgefüllt werden.

Hinweis: Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Grundstücksdaten

Antragstellerin bzw. Antragsteller

Adressdaten der Grundstückseigentümerin und des Grundstückseigentümers

Adressdaten der Bevollmächtigten bzw. des Bevollmächtigten

Dann benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen.

Befugnisse der Bevollmächtigten bzw. des Bevollmächtigten

Hinweis: Die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer bleibt auch bei einer Bevollmächtigung Gebührenschuldnerin bzw. Gebührenschuldner der Abfall- bzw. Straßenreinigungsgebühren.

Vollmacht hochladen

Wir benötigen eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen. Bitte laden Sie hier diese Vollmacht hoch.

Falls Sie noch keine Vollmacht haben, nutzen Sie bitte unser Formular dafür. Nachdem Sie es ausgefüllt und unterschrieben haben, laden Sie es bitte direkt hier hoch.

Änderungsdatum


Die Anmeldefrist beträgt mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Nutzung.

Behälterzahl ändern

Folgende Behälter sollen hinzugefügt werden:

für Haushalt

Restabfall: Das vorzuhaltende Mindestbehältervolumen beträgt bei 14-täglicher Entsorgung 20 Liter pro amtlich gemeldeter Person und bei wöchentlicher Entleerung 10 Liter. Bei Gewerbetreibenden werden Einwohnergleichwerte angesetzt. Die Abfrage dazu erfolgt gesondert nach Zugang Ihrer Anmeldung.

Bioabfall: Pro amtlich gemeldeter Person muss bei 14-täglicher Entsorgung ein Volumen von 10 Litern und bei wöchentlicher Entleerung 5 Liter vorgehalten werden.

Folgende Behälter sollen abgezogen werden:

für Haushalt

Restabfall: Das vorzuhaltende Mindestbehältervolumen beträgt bei 14-täglicher Entsorgung 20 Liter pro amtlich gemeldeter Person und bei wöchentlicher Entleerung 10 Liter. Bei Gewerbetreibenden werden Einwohnergleichwerte angesetzt. Die Abfrage dazu erfolgt gesondert nach Zugang Ihrer Anmeldung.

Bioabfall: Pro amtlich gemeldeter Person muss bei 14-täglicher Entsorgung ein Volumen von 10 Litern und bei wöchentlicher Entleerung 5 Liter vorgehalten werden.

Leerungsturnus ändern

Hinweis: Der Antrag auf Turnusänderung ist nur einmal im Kalenderjahr möglich. Für die Bearbeitung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Sammelstandort

Auf dem Sammelstandort befinden sich die angemeldeten Abfallbehälter, die von den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern nebeneinander liegender Hauseingänge oder Häuser der gleichen Grundstückseigentümerin bzw. des gleichen Grundstückseigentümers genutzt werden. Den Abfallbehälterstandort umseitig genannten Grundstücks nutzen die Bewohnerinnen bzw. Bewohner folgender Häuser bzw. Hauseingänge:

Haus 1

Haus 2

Haus 3

Haus 4

Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne

Angaben zur Eigenkompostierung und -verwertung von Bioabfällen

Folgende Nachweise sind erforderlich:

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller verpflichtet sich:

  • Kontrollen gemäß der Abfallwirtschaftssatzung zuzulassen
  • die Kompostierung während des ganzen Jahres sicherzustellen
  • eine umweltverträgliche Nutzung des erzeugten Komposts zu gewährleisten
  • Änderungen sowie die Einstellung der Eigenkompostierung und -verwertung dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig unverzüglich anzuzeigen und das laut Abfallwirtschaftssatzung vorgeschriebene Biotonnenvolumen zu bestellen.

Bei fehlenden bzw. unvollständigen Angaben ergeht ein ablehnender Bescheid und eine Biotonne wird mit dem vorgeschriebenen Mindestvolumen gestellt. Fragen zum Antrag beantworten wir Ihnen gern, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, telefonisch unter 0341 6571–450 oder per E-Mail an auftragsannahme@srleipzig.de.

Hinweise für die Bereitstellung

Die Bereitstellung der Abfallbehälter hat am Abholtag ab 6:00 Uhr an der nächsten, mit Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße ohne Behinderung und Gefährdung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu erfolgen. Nach der Entleerung sind die Behälter unverzüglich wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Mögliche Schadenersatzforderungen bzw. Rechtsansprüche, die durch Schäden infolge der Bereitstellung entstehen können, gehen zu Lasten der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers. Der Bereitstellplatz muss den Anforderungen der zurzeit gültigen Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig genügen.

Bereitstellplatz

Um unseren Mitarbeitern das Auffinden der Abfallbehälter am Abholtag zu erleichtern, bitten wir um eine Beschreibung oder Skizze des Bereitstellplatzes.

Bestätigung per E-Mail

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