Teilnahmebedingungen

Bedingungen für die Teilnahme am System zur Entsorgung von Altmedikamenten aus Leipziger Haushalten

1 . Das Sammelsystem für Altmedikamente aus privaten Leipziger Haushalten erfasst ausschließlich Altmedikamente, die bei der häuslichen Krankenpflege in Leipziger Privathaushalten angefallen sind und von denen in Apotheken abgegeben wurden.

2. Systembetreiber ist die Stadt Leipzig, Eigenbetrieb Stadtreinigung.

3. Nutzungsberechtigt sind in Leipzig ansässige Apotheken (Nutzer). Außerhalb Leipzigs befindliche Nutzer-Filialen sind nicht nutzungsberechtigt. Gleiches gilt für dort angefallene Altmedikamente.

4. Nutzung und Betrieb des Sammelsystems erfolgen freiwillig.

5. Die Nutzung des Systems ist kostenlos.

6. Der Nutzer nimmt Altmedikamente gemäß Nr. 1 entgegen, lagert diese und übergibt sie an die Stadtreinigung Leipzig. Für seine damit verbundenen Leistungen erhebt er kein Entgelt.

7. Abfälle sind von der Sammlung/Übernahme über dieses System ausgeschlossen, wenn sie nicht Nr. 1 entsprechen. Dies sind insbesondere:

  • Zytostatika
  • Kanülen, Lanzetten, Stechhilfen und leere Spritzen
    In Privathaushalten angefallene Einwegspritzen, Insulinpens und ähnliche Applikationsgeräte, welche noch Medikamente enthalten, dürfen der Sammlung beigegeben werden, wenn diese durchstichsicher verpackt sind oder deren Konstruktion unbeabsichtigte Stich- und Schnittverletzungen vermeidet.
  • Verfallene bzw. nicht mehr zum Einsatz kommende Medikamente und Impfstoffe aus dem Apothekenbestand und von gewerblichen Kunden (Arztpraxen, Pflegedienste und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens).
  • Andere Abfälle wie z. B. Laborchemikalienreste, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Kosmetika, Fieberthermometer, selbst wenn diese bei der häuslichen Krankenpflege angefallen sind.

Ausgeschlossene Abfälle:

  • können der Stadtreinigung Leipzig zur Entsorgung angedient werden. Die Entsorgung ausgeschlossener Abfälle ist kostenpflichtig.
  • dürfen nicht in denselben Sammelgefäßen wie Altmedikamente gesammelt werden.

8. Umverpackungen der Altmedikamente (z. B. Faltschachteln) dürfen nicht entfernt werden.

9. Altmedikamente können wie folgt übergeben werden:

  • Anlieferung an der stationären Schadstoffannahmestelle – Wertstoffhof Lößniger Str. 7 ohne Mengenbegrenzung.
  • Anlieferung an der mobilen Schadstoffsammelstelle (Schadstoffmobil – Haushaltssammlung) bis zur Maximalmenge von 20 Litern pro Lieferung.
  • Abholung durch die Stadtreinigung Leipzig auf Abruf aus der Apotheke ab einer Mindestmenge gesammelter Altmedikamente von ca. 240 Litern möglich. Die Sammlung soll dann beim Nutzer in Behältern erfolgen, die in gefülltem Zustand ohne Einsatz von Hilfsmitteln durch eine Person sicher handhabbar sind (z. B. reißfeste Müllsäcke bis 120 Liter oder Umzugskisten; max. 10 kg /Behälter). Werden mehrwegfähige Behälter genutzt, werden diese auf Wunsch dem Nutzer zurückgegeben. Wird die Rückgabe vom Nutzer gewünscht, soll er dies der Stadtreinigung Leipzig bereits bei der Beauftragung mitteilen. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich schriftlich unter Nutzung des ausgefüllten Onlineformulars. Die Abholung erfolgt innerhalb der nächsten Tage nach Auftragsübermittlung. Wird bei der Abholung festgestellt, dass die Abfälle nicht den genannten Bedingungen entsprechen, darf die Stadtreinigung Leipzig die Übernahme der beanstandeten Abfälle teilweise oder gänzlich verweigern. Ergibt sich daraus eine Unterschreitung der Mindestabholmenge, ist die Stadtreinigung Leipzig berechtigt, dem Nutzer die Anfahrt zu berechnen.

10. Mit der Übergabe der Altmedikamente an der Schadstoffsammelstelle bzw. mit der Auslösung eines Abholauftrages erkennt der Nutzer die Sammlungsbedingungen an.

11. Wurden ausgeschlossene Abfälle vom Nutzer im Rahmen der Sammlung übergeben bzw. bereitgestellt und von der Stadtreinigung Leipzig übernommen, ist die Stadtreinigung Leipzig berechtigt, ihre dadurch entstehenden Entsorgungskosten kostendeckend dem Nutzer in Rechnung zu stellen. Eine Rückgabe ausgeschlossener Abfälle an den Nutzer liegt im Ermessen der Stadtreinigung Leipzig.

Halten Nutzer die o. g. Bedingungen nicht ein, ist die Stadtreinigung Leipzig berechtigt, sie von der Sammlung auszuschließen.

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