Winterdienst: Was gilt für Anliegerinnen und Anlieger?

Gemäß der Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig sind Anliegerinnen und Anlieger für das Räumen und Streuen der Gehwege sowie der gemeinsamen Geh-Rad-Wege zuständig. Auf dieser Seite bieten wir eine Übersicht über die wichtigsten Fakten.

Wann?

Die Beräumung von Schnee und Eis muss werktags von 7 – 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 – 20 Uhr erfolgen.

Entscheidend ist hier der Bedarf: Falls nötig, muss auch mehrmals täglich beräumt und gestreut werden.

Wie?

Bei Glätte sind Anliegerinnen und Anlieger grundsätzlich verplfichtet zu streuen, bei Schnee zu räumen und zu streuen. In der Länge der Liegenschaften muss mit einer Breite von 1,20 m  oder bei schmaleren Gehwegen die gesamte Gehwegbreite beräumt werden.

Der Schnee ist vorzugsweise in den Innenhöfen abzulegen. Alternativ dazu an der Gehwegkante, sodass der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird.

Gegen Glätte sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat zu verwenden.

Die Verwendung von Streusalz ist aus Gründen der Umweltschädlichkeit grundsätzlich verboten und nur im Ausnahmefall, beispielweise bei Blitz- oder Glatteis, erlaubt.

Zum besseren Ablaufen des Tauwassers ist alle 5 m ein schaufelbreiter Abstand in den Schneewällen zu belassen.

Ebenso ist darauf zu achten, keine Ablagerungen vor Rinnsteinen und auf Abläufen vorzunehmen.

Wo?

An gekennzeichneten Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen sind Zugänge zur Fahrbahn zu schaffen.

An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen Gehwege und Fahrgastunterstände gefahrlos zugänglich sein.

Die Anliegerinnnen und Anlieger sind dazu verpflichtet Haltestellenbereiche in der Länge der Haltestelle ab Bordsteinkante und Wege zu den angrenzenden Gewegflächen zu beräumen. 

Außerdem ist sicherzustellen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger durch beräumte Ein- und Ausstiegsbereiche gefahrlos in die Busse und Bahnen gelangen. 

Bereitstellplätze für Abfallbehälter müssen für Anlieger/-innen, Mieter/-innen und die Müllwerker erreichbar sein.

Zugänge zu den Hydranten müssen geschaffen werden.

Es ist darauf zu achten, dass Blindenleitsysteme von Schnee und Eis befreit sind.

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