Winterdienst
Der öffentliche Winterdienst der Stadt Leipzig räumt und/oder streut rund ein Drittel des Leipziger Straßennetzes entsprechend den Erfordernissen. Das beinhaltet die verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Bereiche. Aufgabe ist es, die Befahrbarkeit und Durchlässigkeit des Straßennetzes herzustellen. Es ist praktisch nicht möglich, alle Fahrbahnen zu räumen und zu streuen. Eine Auflistung der zu betreuenden Fahrbahnen finden Sie unten.
Salzeinsatz in geringer Dosierung
Zur Verkehrssicherung darf der kommunale Winterdienst auf den Fahrbahnen auftauende Streumittel verwenden. Die Dosierung erfolgt in den notwendigen Mindestmengen. Das ist beim kommunalen Fahrbahnwinterdienst durch die spezielle Fahrzeugtechnik garantiert.
GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER/-innen IN DER PFLICHT
Laut Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig sind die Anlieger/-innen für das Räumen und Streuen der Gehwege und gemeinsamen Geh-Rad-Wege zuständig. Die Winterdienstpflicht gilt zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr.
Zum Streuen darf beispielsweise Splitt, Sand oder Granulat eingesetzt werden. Der Einsatz von Auftausalz ist auf Gehwegen nicht erlaubt. Es würde beispielsweise in die Baumscheiben ablaufen und dadurch die Straßenbäume nachhaltig schädigen.
Nachzulesen sind die Regelungen in der Winterdienstsatzung. Diese ist in gedruckter Fassung im »täglich rausgeputzt – Unserem Laden fürs Beraten« und in den Bürgerämtern erhältlich.
Zusammengefasst sind die wichtigsten Informationen auch in einem Flyer (PDF) zu finden. Weitere Informationen gibt es dazu außerdem hier.
Bei Fragen zu den Winterdienstaufgaben
- ServiceTeam der Stadtreinigung Leipzig zum kommunalen Winterdienst:
0341 6571–111 oder per E-Mail an serviceteam@srleipzig.de - Ordnungstelefon der Stadt Leipzig für Hinweise auf nicht erfüllte Pflichten der Anlieger:
0341 123–8888
Abhängig von den Verkehrs- und Witterungsbedingungen werden die im Straßenverzeichnis Winterdienst aufgeführten Straßen in zwei Varianten geräumt und/oder gestreut:
- Streuen aller Straßen SI und SII, wenn kein Schneeräumen erforderlich ist.
- Ist Streuen und Schneeräumen der Straßen notwendig, wird mit den Straßen begonnen, die der Dringlichkeitsstufe I (S I) zugeordnet sind. Danach werden die Straßen der Dringlichkeitsstufe II (S II) abgearbeitet.
Hier können Sie prüfen, ob in Ihrer Straße der kommunale Winterdienst im Einsatz ist. Ist die Straße nicht gelistet, erfolgt auch kein Winterdienst.
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