Gebühren
Abfallentsorgung
Alle Gebühren zur Abfallentsorgung enthält die aktuelle Abfallwirtschaftsgebührensatzung.
Hier finden Sie Auszüge:
Der Gebührenbescheid über die Abfallentsorgung wird als Vorauszahlungsbescheid zu Beginn des Kalenderjahres mit vier Zahlungszielen versendet. Ein Viertel der Gebühr aus dem Vorauszahlungsbescheid wird jeweils zur Mitte der Quartale fällig. In die Gebührenkalkulation gehen die gesamten Kosten für die Abfallentsorgung ein.
Restabfallleerungsgebühr
Behältergröße |
Leerungsgebühr pro Leerung |
60 Liter |
4,08 Euro |
80 Liter |
5,07 Euro |
120 Liter |
5,80 Euro |
240 Liter |
8,47 Euro |
1100 Liter |
34,61 Euro |
Verwertungsgebühr
Verwertungsgebühr pro Monat im 14-täglichen Turnus
Restabfallbehälter der Größe |
Verwertungsgebühr pro Monat |
|
60 Liter |
4,40 Euro |
|
80 Liter |
5,67 Euro |
|
120 Liter |
6,83 Euro |
|
240 Liter |
13,74 Euro |
|
1100 Liter |
52,98 Euro |
Verwertungsgebühr pro Monat im wöchentlichen Turnus
Restabfallbehälter der Größe |
Verwertungsgebühr pro Monat |
|
60 Liter |
8,79 Euro |
|
80 Liter |
11,35 Euro |
|
120 Liter |
13,65 Euro |
|
240 Liter |
27,47 Euro |
|
1100 Liter |
105,96 Euro |
Verwertungsgebühr
Sie ist eine Festgebühr und die Gegenleistung für die Entsorgung der Abfallarten, die verwertet werden. Dazu gehören die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gartenabfall, Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), den kommunalen Anteil an der »Gelben Tonne plus" sowie die
Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Die Verwertungsgebühr beinhaltet zusätzlich den Fixkostenanteil für die Bioabfallentsorgung über die Biotonne, der nicht durch die Biotonnenfestgebühr abgegolten ist.
Der Restabfallbehälter ist der Umlageschlüssel für die Verwertungsgebühr.
Biotonne
Die Gebühr für die 60-Liter-Biotonne beträgt im 14-täglichen Turnus pro Monat 2,38 Euro, für die 120-Liter-Biotonne 4,76 Euro pro Monat und für die 240-Liter-Biotonne pro Monat 9,52 Euro.
Die Gebühr für die 60-Liter-Biotonne beträgt im wöchentlichen Turnus pro Monat 4,76 Euro, für die 120-Liter-Biotonne 9,52 Euro pro Monat und für die 240-Liter-Biotonne pro Monat 19,03 Euro.
Behälterbereitstellungsgebühr
Restabfallbehälter |
Biotonne |
|
60 Liter |
1,77 Euro |
1,77 Euro |
80 Liter |
1,77 Euro |
– |
120 Liter |
1,77 Euro |
1,77 Euro |
240 Liter |
1,77 Euro |
1,77 Euro |
1100 Liter |
6,77 Euro |
– |
Behälterbereitstellungsgebühr
Es besteht
die Möglichkeit, die Behälterbereitstellung am Leerungstag zu
beantragen. Das heißt den Transport der Abfallbehälter vom
Behälterstandort auf dem Grundstück zum Abfallsammelfahrzeug und den
Rücktransport nach Entleerung der Behälter in das Grundstück. Die Gebühren
für die Bereitstellung der zu leerenden Abfallbehälter sind in der Tabelle zu finden.
Wertstofftonnen
Die Aufstellung von Gelben und Blauen Tonnen durch den Systembetreiber für die Wertstoffsammlung ist für private Haushalte zusatzkostenfrei. Der Wertstoffsammler ist die Abfalllogistik-Leipzig GmbH, E-Mail-Adresse: allgmbh@alba.info.
Sperrmüll
Die Abholung von bis zu 4 Kubikmetern vor dem Grundstück kostet 25 Euro in Form einer Wertmarke.
Transportieren die Mitarbeiter der Stadtreinigung den Sperrmüll vom Grundstück oder aus der Wohnung, wird eine Wertmarke von 50 Euro fällig.
Am Wertstoffhof ist die Abgabe zusatzkostenfrei. Es ist in geeigneter Form (z. B. anhand der an die Haushalte verteilten Berechtigungskarte) der Nachweis zu bringen, dass der Anlieferer in Leipzig wohnt.
Elektrogeräte
Die Abholung vom Grundstück kostet 14 Euro pro Gerät in Form einer Wertmarke. Die Abgabe am Wertstoffhof ist kostenfrei.
Straßenreinigung
Die Gebühren für die Straßenreinigung enthält die aktuelle Straßenreinigungsgebührensatzung.
Hier finden Sie Auszüge:
Der Gebührenbescheid über Straßenreinigung wird als ein Jahresbescheid zu Beginn des Kalenderjahres versendet. Die Gebühr wird viermal im Jahr jeweils zur Mitte des Quartals fällig. In die Gebührenkalkulation gehen die gesamten Kosten für die Straßenreinigung ein.
Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt pro Meter Straßenfrontlänge:
Reinigungs- |
Fahrbahn- |
Gehweg- |
Gebühr |
A0 |
1 x wöchentlich |
keine |
3,28 |
A1 |
1 x wöchentlich |
1 x wöchentlich |
8,84 |
B0 |
2 x wöchentlich |
keine |
6,56 |
B1 |
2 x wöchentlich |
1 x wöchentlich |
12,12 |
B2 | 2 x wöchentlich | 2 x wöchentlich | 17,68 |
C0 |
3 x wöchentlich |
keine |
9,84 |
C1 |
3 x wöchentlich |
1 x wöchentlich |
15,40 |
C3 |
3 x wöchentlich |
3 x wöchentlich |
26,53 |
C5 | 3 x wöchentlich | 3 x wöchentlich | 37,65 |
E0 | 5 x wöchentlich | keine | 16,40 |
E5 |
5 x wöchentlich |
5 x wöchentlich |
44,21 |
Z1 |
keine |
1 x wöchentlich |
5,56 |
Z5 |
keine |
5 x wöchentlich |
27,81 |
Y0 |
14-täglich |
keine |
1,64 |
Winterdienst
Der Aufwand für den öffentlichen Winterdienst wird aus dem städtischen Haushalt bezahlt.