Häufig gestellte Fragen – FAQ
Abfallentsorgung
Ziehen Sie in ein Eigenheim und sind Sie Grundstückseigentümer oder sind Sie Gewerbetreibender, melden Sie sich einen Monat vor dem Umzug an die Abfallentsorgung an. Gewerbetreibende können diese Anmeldung jedoch nur im Auftrag des Grundstückseigentümers vornehmen. Weitere Infos finden Sie hier. Die Anmeldung an die Abfallentsorgung erfolgt über unsere Formulare.
Der Grundstückseigentümer meldet sein Grundstück einen Monat vor dem Einzug an die Abfallentsorgung an. Gewerbetreibende können diese Anmeldung jedoch nur im Auftrag des Grundstückseigentümers vornehmen. Weitere Infos finden Sie hier. Werden Änderungen gewünscht, ist die Frist ebenfalls einen Monat vorher.
Nach Ihrer Anmeldung an die Abfallentsorgung bringen wir Ihnen die Abfallbehälter für Restabfall und Bioabfälle auf das anzuschließende Grundstück.
Der Grundstückseigentümer bzw. ein von ihm Bevollmächtigter erhält den Gebührenbescheid. Bei Nutzern von Teileigentum ist der von der Eigentümergemeinschaft bestellte Verwalter der Empfänger.
Die Gelben und Blauen Tonen (Wertstofftonnen) teilt der Wertstoffentsorger aus.
Adresse:
Abfall-Logistik Leipzig GmbH
Max-Liebermann-Straße 97
04157 Leipzig
Telefon: 0341 9039–541
Telefax: 0341 9039–537
E-Mail-Adresse: allgmbh@alba.info.
Voraussetzung für die Aufstellung von Wertstofftonnen ist jedoch, dass Sie sich an die Abfallentsorgung bei der Stadtreinigung Leipzig angemeldet haben. Nutzen Sie dafür unsere Formulare.
Nur wenn Sie der Grundstückseigentümer oder Verwalter sind, können Sie bei kurzzeitigem Mehranfall schriftlich eine Sonderleerung (d. h. eine Leerung zwischendurch) beauftragen. Bitte nutzen Sie das Online-Formular.
Sie können auch einen sogenannten Restabfallsack für kurzzeitigen Mehranfall von Restabfall an der Kasse der Stadtreinigung in der Geithainer Straße 60 oder im »täglich rausgeputzt – Unserem Laden fürs Beraten« kaufen. Mit dem Erwerb ist bereits die Entsorgung bezahlt. Den gefüllten Sack stellen Sie am Abholtag neben der Restabfalltonne bereit. Reicht die Mülltonne generell nicht aus, bestellen Sie größere oder zusätzliche Abfallbehälter. Nutzen Sie bitte für die Änderungen das entsprechende Online-Formular.
Sind Sie Mieter, wenden Sie sich bitte an den Vermieter, der für Sie die Bestellung vornimmt. Den oben beschriebenen Restabfallsack können allerdings auch Mieter kaufen. Speziell für Porzellanabfälle vom Polterabend können Sie selbst einen gebührenpflichtigen Abfallbehälter unter der Rufnummer 0341 6571–450 bestellen.
Nein, denn es sind laut Satzung nur amtlich gekennzeichnete Behälter erlaubt. Aus versicherungstechnischen Gründen wird der Abfallbehälter vom Entsorger zur Verfügung gestellt und mit einer Codierung versehen. Bei Behältern ohne Codierung blockiert die Kippeinrichtung am Fahrzeug, sie lassen sich nicht leeren.
An Feiertagen leeren wir keine Abfallbehälter. Die Abfallentsorgung verschiebt sich in diesem Falle. Entweder erfolgt eine: Vorentsorgung oder eine Nachentsorgung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei uns auf der Internetseite oder über die App, wie die Regelung für die einzelnen Feiertage ist.
Die Abfallbehälter sind elektronisch codiert. Sie dürfen daher nicht mit umziehen. Sind Sie selbst der Eigentümer, müssen Sie die »alten« Behälter abmelden und sich unter der neuen Adresse wieder anmelden. Danach kümmert sich die Stadtreinigung Leipzig um die Ausstattung des neuen Grundstückes mit Abfallbehältern und die Abfall Logistik Leipzig GmbH (ALL) um die Wertstofftonnen. Sind Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks, wenden Sie sich an Ihren neuen Vermieter. Die Grundstückseigentümer sind für Um- und Abmeldungen zuständig.
Der weiße Aufkleber mit Strichcode auf der Rückseite Ihrer Restabfalltonne trägt die Grundstücksadresse, Angaben zum Volumen und die Nummer des Behälters.
Bitte nutzen Sie dafür unseren nichtkommerziellen Online-Verschenkemarkt oder unsere Tauschmärkte.
Zur Entsorgung von Gegenständen, die nicht in die Restmülltonnen passen (Möbel, Matratzen, Haushaltsgroßgeräte und Ähnliches.) gibt es das Holsystem und das Bringesystem. Beide Möglichkeiten sind ausführlich unter Sperrmüll erläutert.
Bei der Schadstoffsammlung gibt es das Hol- und Bringesystem. Bitte informieren Sie sich auf der Seite Schadstoffe.
Hundekot gehört in die Restabfalltonne bzw. die bei Hundewiesen aufgestellten Papierkörbe.
Nein. Der Ausschluss kompostierbarer Kunststofftüten ist in der Abfallwirtschaftssatzung (§ 14) festgeschrieben.
Das hat folgende Gründe:
1. Die sogenannten kompostierbaren Tüten benötigen einen längeren Rotteprozess als der Durchlauf in den Anlagen dauert, die wir nutzen können.
2. Außerdem setzen sie – so wie Kunststofftüten auch – die Sortiersiebe in den Anlagen zu und behindern damit den Verarbeitungsprozess.
3. Die Müllwerker müssen vor dem Leeren die Biotonnen auf Fehlwürfe kontrollieren, weil Biotonnen mit nichtkompostierbaren Abfällen nicht in das Sammelfahrzeug gekippt werden dürfen. Sie können bei dieser kurzen Sichtkontrolle nicht unterscheiden, ob es sich um kompostierbare oder nicht kompostierbare Tüten handelt.
Bitte wickeln Sie die Bioabfälle vor dem Einwerfen in die Biotonne in Zeitungspapier ein. So können Sie die Verschmutzung des Behälters verhindern. Wenn Sie die Bioabfälle in Kunststofftüten sammeln, schütten Sie diese bitte über der Biotonne aus und entsorgen Sie die Kunststofftüte in der Gelben TonnePLUS.
Speziell für Porzellanabfälle vom Polterabend können Grundstückseigentümer oder Mieter einen kostenpflichtigen Restabfallbehälter bestellen. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Mitarbeiterinnen unter der Rufnummer 0341 6571–450.
Altmedikamente aus Haushalten können kostenfrei am Schadstoffmobil und an der stationären Schadstoffsammelstelle abgegeben werden. Auch eine Vielzahl von Leipziger Apotheken nehmen überlagerte oder nicht mehr benötigte Medikamente aus Haushaltungen gebührenfrei an. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrer Apotheke, ob diese sich an diesem freiwilligen System beteiligt.
Ausführlich beantwortet alle Fragen zur Kompostierung die Kompostfibel des Umweltbundesamtes (siehe unter Download). Im Folgenden erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Tipps.
Wo soll der Kompostplatz liegen?
Der Kompostplatz sollte an einer leicht zugänglichen Stelle im Garten, etwas verdeckt und leicht schattig angelegt werden. Behältnisse aus Kunststoff oder schwer verrottbaren Holzarten sind zu empfehlen. Sie eignen sich besser als Metallbehälter, die Schwermetalle in den Kompost abgeben können. Zum Schutz vor Regenwasser und anfliegenden Unkrautsamen empfiehlt sich eine Abdeckung mit Folie oder Vlies.
Zum schnelleren Kompostieren eignen sich zum Beispiel die Thermo-Komposter.
Diese Komposter aus Recyclingkunststoff und doppelwandiger Konstruktion bieten eine gute Wärmeisolierung, die den Zersetzungsprozess unterstützt. Sie sind einfach aufzubauen und leicht zu bedienen. Kompostierungshilfen wie Kompostwürmer und Kompost-Beschleuniger helfen zusätzlich bei der Zersetzung.
Was gehört in den Kompost?
Für den Kompost können Sie fast alle organischen Abfälle, die in Haus und Garten anfallen, verwenden.
Nicht zu nutzen sind alle nicht verrottbaren Stoffe.
Je vielfältiger die eingesetzten Materialien, desto besser wird der Kompost gelingen. Niemals einseitig von einem Rohstoff große Mengen alleine zusetzen.
Folgende Materialien können Sie ohne Bedenken für Ihren Kompost verwenden:
Küchenabfälle (ungekocht)
Rasenschnitt
Laub
Eierschalen (gut zerkleinert)
Kaffeesatz/Teebeutel
Obstreste (außer behandelte Schalen)
organische Gartenabfälle
Streu von nicht fleischfressenden Haustieren
holziges Shreddermaterial
kranke Pflanzen mit Mehltau, Rost, Schorf oder Rotpusteln (Alle anderen erkrankten Pflanzenteile sollten Sie über die Restabfalltonne entsorgen.)
Was gehört nicht in den Kompost?
Glas und Metall
Steine
Plastik
Knochen und Gräten
Fleisch- und Fischreste
kranke Pflanzen (eingeschränkt, siehe oben)
samentragende Wildkräuter
Schalen von Zitrusfrüchten und Bananen wegen der Pilzbehandlungsmittel
Staubsaugerbeutelinhalte
gekochte Essensreste (denn sie können Ungeziefer, vor allem Ratten, anlocken)
Steinkohlenasche wegen der hohen Schwermetallgehalte
Holzkohlenasche im Übermaß (da sich die Schadstoffe der Luft häufig auch im Holz der Bäume einlagern, ansonsten ist Holzkohlenasche eine willkommene Kaliumgabe für den Kompost; Grillkohle vor dem Einfüllen abkühlen lassen)
Weitere Tipps
Möglichst größere Mengen auf einmal ansetzen (mind. 80–100 Liter). So erreichen Sie höhere Temperaturen im Komposter, die auch pflanzliche Krankheitserreger und Unkrautsamen abtöten.
Achten Sie darauf, dass der Kompost immer so feucht ist wie ein ausgedrückter Schwamm. Nicht zu trocken, aber auch nicht nass.
Durchmischen Sie den Kompost gut (außer bei der Wurmkompostierung). So gelangt ausreichend Sauerstoff an die aktiven Mikroorganismen.
Sollte der Kompost zu trocken sein, dann befeuchten Sie ihn.
Ist der Kompost zu nass, dann legen Sie ihn mit einem Sandbodenverbesserer trocken.
Gegebenenfalls können Sie auch etwas Sägespäne oder zerkleinerte Pappe und Papier zugeben.
Im Winter ist die Umsetzung deutlich langsamer und bei Frost sogar völlig eingestellt. Daher sollten Sie zu den Küchenabfällen ausreichend trockenes Material wie Shreddermaterial oder Laub einfüllen.
Wohin mit der fertigen Komposterde?
Bringen Sie den fertigen Kompost auf den Beeten, unter Sträuchern und Stauden aus. Arbeiten Sie ihn oberflächlich ein. Niemals tief untergraben!
Frisch ausgebrachte Samen nicht dicht mit Mulchkompost abdecken. Sie bleiben sonst in der Mulchschicht stecken.
Die Liste der Wertstoffinseln, die die Abfall-Logistik Leipzig GmbH betreut, finden Sie auf der Seite Altglas.
Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer ist derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist. Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung ist dafür nicht ausreichend.
Soll der Käufer bereits vor der Grundbucheintragung die Gebührenbescheide erhalten, so muss er dies der Stadtreinigung Leipzig schriftlich mitteilen. Nutzen Sie dafür gern unsere Formulare.
Auch wenn der Käufer bereits im Grundbuch eingetragen ist, ist es wichtig, dass wir eine schriftliche Information erhalten. Ein automatisiertes Verfahren zwischen dem Grundbuchamt und dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig ist bisher leider nicht vorhanden.
Straßenreinigung
Die Anmeldung ist formlos beim Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig möglich.
Der Grundstückseigentümer muss sein Grundstück an die Straßenreinigung anmelden. Ob die Straßenreinigung tatsächlich durch die Stadtreinigung Leipzig durchgeführt oder auf den Eigentümer komplett oder teilweise übertragen wird, ist eine Einzelfallentscheidung auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung.
Gebührenbescheidempfänger ist der Grundstückseigentümer oder ein von ihm Bevollmächtigter. Die Gebühren für die Straßenreinigung gehören zu den Betriebskosten.
Für jedes Grundstück gilt laut Straßenreinigungssatzung je nach Reinigungshäufigkeit und Reinigungsumfang eine entsprechende Reinigungsklasse. Die Gebührenhöhe hängt von der Reinigungsklasse ab. Die Gebühren sind in der Straßenreinigungsgebührensatzung festgelegt. Gehwege und Fahrbahnen vor Grundstücken, die nicht in der Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind, muss der Anlieger selbst reinigen – Fahrbahnen bis zur Mitte.
Kalkulationsgrundlage ist der sogenannte Frontmetermaßstab. Dieser soll Aufschluss darüber geben, welchen anteiligen Vorteil dem jeweiligen Grundstück aus der Sauberhaltung der Straße entsteht.
Von den Gesamtkosten trägt 25 % die Stadt. 75 % werden entsprechend auf die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer umgelegt. Es werden alle umlagefähigen Kosten der Straßenreinigung durch die Summe der gesamten Berechnungsmeter der Stadt geteilt. Das heißt, die gesamten Straßenfrontmeter der Vorder-, Hinter- und Teilhinterlieger werden mit eingerechnet.
Somit kommt es zu keiner Vielfacherhebung von Gebühren für den gleichen Reinigungsbereich.
Ein Hinterliegergrundstück liegt nicht direkt an der zu reinigenden Straße an. Diese Grundstücke werden durch einen anderen Zugang bzw. durch eine andere Zufahrt beispielsweise über einen nichtöffentlichen Weg oder das Vordergrundstück erschlossen.
Grundstücke, welche nur mit einem Teil des Grundstückes an der zu reinigenden Straße anliegen, sind Teilhinterliegergrundstücke.
Hierbei wird nicht nur der direkt anliegende Grundstücksteil vermessen, sondern auch der Teil, welcher im Hintergelände liegt. Dieser wird rechtwinklig auf die Straße projiziert.
Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer ist derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist. Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung ist dabei irrelevant.
Soll der Käufer bereits vor der Grundbucheintragung die Gebührenbescheide erhalten, so muss der Käufer uns dies schriftlich mitteilen.
Auch wenn der Käufer bereits im Grundbuch eingetragen ist, ist es wichtig, dass wir eine schriftliche Information erhalten. Ein automatisiertes Verfahren zwischen dem Grundbuchamt und dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig ist bisher leider nicht vorhanden.
In der Regel wird die Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege durch die Stadtreinigung Leipzig erledigt. Die Übertragung auf die Anlieger kann nur entsprechend den Festlegungen der Straßenreinigungssatzung erfolgen.
Bei Reinigungsausfall von mehr als einem Zwölftel der jährlichen Reinigungsleistung – zum Beispiel durch Bauarbeiten – kann die Straßenreinigungsgebühr gemindert werden.
Dazu muss der Gebührenschuldner einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der Stadtreinigung Leipzig stellen. Dieser muss spätestens ein Monat nach nachdem die Reinigung wieder stattfindet vorliegen.
Eine Ermäßigung aufgrund witterungsbedingter Einstellung der Straßenreinigung ist ausgeschlossen.
Die manuellen Straßenreiniger führen eine sogenannte »Sichtreinigung« durch. Der Bereich muss nach der Reinigung optisch sauber sein. In der Regel ist keine »Strichreinigung« nötig, um dieses Ziel zu erreichen. Das heißt, der Straßenreiniger muss nicht Strich für Strich den gesamten Gehweg mit dem Besen kehren.
Die Fußwegreinigung erfolgt aus Kapazitäts- und Kostengründen nur entsprechend der Reinigungsklasse. Verschmutzungen, die über das normale Maß hinausgehen – z. B. verursacht durch Händler oder »Feuerwerker« in der Neujahrsnacht – muss der Verursacher selbst beseitigen.
Die Straßenreinigungssatzung finden Sie unter Satzungen.
Grünanlagen
Langgraswiesen erfreuen viele Parkbesucher, wenn Wiesenschaumkraut, Margeriten, Schafgarbe oder Glockenblumen blühen.
Sie sind aber auch wegen ihrer Artenvielfalt Lebensraum vieler Insekten und Kleinlebewesen, die wiederum die Nahrungsgrundlage für zahlreiche, bodennah lebende Vogelarten bilden. Wird nun die Wiese gemäht, verändert sich die Situation der Tiere schlagartig.
Streifen nicht gemähter Gräser – in der Regel an Gehölzsäumen und um größere Bäume – sollen Rückzugsmöglichkeiten bieten, bis das übrige Gras wieder nachgewachsen ist.
Nach geltender Winterdienstsatzung müssen als Anliegerpflicht die Gehwege der öffentlichen Straßen entlang der Grünflächen beräumt und abgestumpft werden. Diese Wege sollten deshalb auch im Berufsverkehr genutzt werden.
Die Grünanlagen dienen vorrangig der Erholung und Entspannung. Hier können die Benutzer auch einmal durch den Schnee stapfen, Kinder auf dem Schlitten gezogen oder die Schneeschuhe angeschnallt werden.
Entlang der Grünanlagen wird übrigens ausschließlich salzfreies Granulat verwendet.
Die Blätter decken den Boden ab und vermindern dessen Austrocknung und Verdichtung. Sie verrotten und führen den Pflanzen dadurch einen Teil der dem Boden entnommenen Nährstoffe wieder zu. Außerdem bieten sie Vögeln, Igeln, Insekten und anderen Lebewesen Unterschlupf und Nahrung.
Die gleiche Funktion hat übrigens auch die unter vielen Sträuchern anzutreffende Krautschicht, die bewusst dort erhalten wird. Das Bild von einer »ordentlichen« Grünanlage hat sich – gerade auch, was diese Aspekte betrifft – sehr gewandelt – von leergefegten Strauchflächen hin zu einer naturgemäßeren Bewirtschaftung der einzelnen Bereiche. Die knappen Pflegekapazitäten können an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden.
Der kleine Falter, der inzwischen jedem interessierten Bürger bekannt sein dürfte, hat mittlerweile fast den gesamten europäischen Raum erobert. Es gibt kaum noch einen weiß blühenden Kastanienbaum, der nicht betroffen ist.
Nach wie vor fehlen Nützlinge in ausreichender Anzahl, die den Schädling auf natürlichem Wege wirksam dezimieren können. Langjährige Erfahrungen zeigen, dass die befallenen Bäume zwar leiden, aber nach wie vor blühen, fruchten und auch weiter wachsen.
Die Rosskastanie wurde, wegen ihrer großen Bedeutung und ihrer aktuellen Schwierigkeiten mit der Miniermotte, zum Baum des Jahres 2005 gewählt und soll natürlich auch weiter gepflanzt werden. Mehr Informationen erhalten Sie unter http://www.cameraria.galk.de/leipzig.html. Ein Faltblatt zum Ausdrucken erhalten Sie hier.
Das entfernte Laub kann in kleinen Mengen in die Biotonne oder – falls diese nicht vorhanden – in den Restabfallbehälter gegeben werden. Für größere Mengen (bis zu einem Kubikmeter je Anfuhr) können die Leipzigerinnen und Leipziger im Oktober und November kostenfrei oder sonst gegen Gebühr die Wertstoffhöfe der Stadtreinigung nutzen.
Wird das gesamte Laub vollständig und dicht mit Erde, Sand o. Ä. bedeckt, kann es auch in einer Ecke im Garten verbleiben und verrotten, da dann im Frühjahr die Schädlinge am Ausschwärmen gehindert und später auch abgetötet werden. Gleiches gilt für die technische Kompostierung, die für größere Laubmengen, beispielsweise von Wohnungsgesellschaften oder Firmen, in Frage kommt.
Die Rosskastanie wurde, wegen ihrer großen Bedeutung und ihrer aktuellen Schwierigkeiten mit der Miniermotte, zum Baum des Jahres 2005 gewählt und soll natürlich auch weiter gepflanzt werden.
Nach geltender Rechtsprechung ist der Laubfall – wie auch die Pflanzung der Straßenbäume, die dem Gemeinwohl dienen – von den Anliegern zu dulden. Die Laubbeseitigung ist Sache der jeweiligen Grundstückseigentümer. In den Monaten Oktober bis Dezember kann Laub von Straßenbäumen an den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig gebührenfrei abgegeben werden. Die Berechtigungskarte bzw. der Personalausweis zur Nutzung der Höfe ist vorzuzeigen.
Ausschlaggebend ist das Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Abs. 5: »Es ist verboten, Gebüsch, Hecken, Bäume, Röhrichtbestände oder ähnlichen Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören. Diese Regelung gilt nicht für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in Wäldern im Sinne des Sächsischen Waldgesetzes.«
Ausnahmen kann die zuständige Naturschutzbehörde genehmigen. Für die Leipziger Bürger und Firmen ist das Amt für Umweltschutz Ansprechpartner, für städtische Ämter ist die Landesdirektion Leipzig zuständig.
Wichtig: Auch außerhalb der Schutzzeit ist, gemäß Baumschutzsatzung, im Amt für Stadtgrün und Gewässer bei Arbeiten an Bäumen, Großsträuchern, wildem Wein und ähnlichen Gehölzen in der Regel eine Genehmigung zu beantragen. Weitere Informationen zum Baumschutz erhalten Sie hier.
Die städtische Grünpflege erhielt die Genehmigung, auch während der im Gesetz vorgesehenen Schutzzeit Eingriffe an Gehölzen vorzunehmen, wenn dadurch Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit vermieden werden können.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt natürlich nur für öffentliche Straßen, Wege und Plätze, für öffentliche Grünflächen, Parke sowie Spielplätze.
Entsprechend Polizeiverordnung unserer Stadt müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen ausgewiesen sind, stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden. Ein generelles Hundeverbot besteht zudem für Spielplätze, um Sicherheitsrisiken auszuschließen. Selbst friedfertige Tiere können durch Kinderlärm und heftige Bewegungen erschrecken und dann instinktiv zuschnappen. Ansprechpartner für Beschwerden bei Verstößen gegen die Polizeiverordnung ist das Leipziger Ordnungsamt. Ordnungstelefon: (0341) 123–8888.
Die »Hinterlassenschaften« der Vierbeiner sind vom Halter oder Führer der Tiere unverzüglich zu entfernen – auch auf den Freilaufflächen. Sämtliche Standorte sind beschildert und mit Sammelbehältern für den Kot versehen.
Suchen Sie sich am besten aus nachfolgender Liste des Amtes für Stadtgrün und Gewässer eine Auslauffläche für Ihren Hund aus:
- Vorderes Rosental, an der »Friedenseiche« neben dem ehemaligen Blindenpark
- Friedenspark, im nördlichen Teil
- Volkshain Stünz, im nordöstlichen Teil
- Volksgarten Sellerhausen, im südlichen Teil
- Elsapark, im östlichen Teil
- Henriettenpark, zwischen Enders- und Henriettenstraße
- Reudnitzer Park, im mittleren Teil
- Wilhelm-Külz-Park, im westlichen Teil
- Park der Freundschaft neben Johann-Jakob-Weber-Platz (Prager Straße, am Sportplatz gegenüber Südfriedhof)
- Ferdinand-Lassalle-Brücke (zwischen Nonne und Bebauung Könneritzstraße)
- Industriestraße, an der Nonne
- Probstheidaer Straße, Ecke Bernhard-Kellermann-Straße
- Volkspark Kleinzschocher, im nördlichen Teil, nahe der Antonienstraße
- Palmengarten, im westlichen Teil
- ehemaliger Debrahof, Max-Liebermann-Straße
- Schillerplatz (Auenseestraße, Gregoriusstraße)
- Auensee, nordöstlicher Teil der Grünanlage
- Schiebestraße / Bernburger Straße
- Permoserstraße, Ecke Klettenstraße
- Ludwig-Beck-Straße, im westlichen Abschnitt
- Slevogtstraße zwischen Hans-Beimler-Straße und Blücherstraße
- Abtnaundorfer Park, im nordöstlichen Teil
- Auerbachplatz, Blochmannstraße
- Permoserstraße, Ecke Gundermannstraße
- Mariannenpark, im nördlichen Teil
- Zschopauer Straße, Ecke Oelsnitzer Straße
- Tauchaer Straße, Ecke Samuel-Lampel-Straße
- Theklaer Straße, an den Garagen
- Straße am Park am S-Bahn Haltepunkt Grünauer Allee
- Parkallee / Lützner Straße
- Schönauer Lachen, nördlich vom Schönauer Park
- Lichtenfelser Straße, im nordöstlichen Abschnitt
- Neue Leipziger Straße, am Jugendklub
- Park Lößnig/Dölitz, im mittleren Teil
- Park Lößnig/Dölitz, westlich vom Schäfereiteich, am Hauptweg
- Bayrischer Bahnhof (Kohlenstraße, Ecke Arthur-Hoffmann-Straße)
- südliche Ratzelstraße, von Berkaer Weg bis Brambacher Straße
- Möbiusplatz, an der Oststraße, Ecke Möbiusstraße
- Weinligstraße, Ecke Marbachstraße
- Komarowstraße, Ecke Otto-Heinze-Straße
- Bautzner Straße, Ecke Löbauer Straße
- Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee
- Hundestrand am Westufer des Cospudener Sees
Hundestrand am hinteren Ostufer des Kulkwitzer Sees
Änderungen möglich!
Die städtischen Springbrunnen und Wasserspiele schmücken das Stadtbild und sind keine Planschbecken.
Sie werden im Pumpenumlauf betrieben und binden dadurch auch herumfliegenden Staub und Schmutz. Ein genereller Wasserwechsel wird nur in größeren Abständen vorgenommen. Die Wasserqualität genügt deshalb keinesfalls den hygienischen Anforderungen an Badegewässer. Insbesondere die historischen Brunnen sind sehr empfindlich und können leicht beschädigt werden, wenn an ihnen herumgeturnt wird. Reparaturen sind aufwändig und kostenintensiv.
Das Verunreinigen der Brunnenanlagen und Becken ist nach Polizeiverordnung unserer Stadt untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Nutzen Sie deshalb bitte die Freibäder oder das Becken im eigenen Garten, wenn Sie sich erfrischen wollen.
Bitte beachten Sie dazu die Tipps für die Bepflanzung von Straßenbaumscheiben des Amtes für Stadtgrün und Gewässer.
In Leipzig gibt es folgende drei ausgewiesene Feuerstellen, an denen Lagerfeuer gemacht werden dürfen:
- Marienweg, hinteres Rosental am Aussichtsturm
- Friesenstraße, hinter dem Sportplatz SV Leipzig West
- Nonnenweg/Anton-Bruckner-Allee, am Zentrum für Gesundheitssport
Außerhalb dieser Feuerstellen sind Lagerfeuer nicht gestattet.
Projekt Stadtsauberkeit
Stadtreinigung Leipzig + Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (Müllfeuerwehr) = Projekt Stadtsauberkeit
Das Anliegen des Projektes Stadtsauberkeit ist es, flexibel und effizient auf die Beseitigung von beispielsweise illegalen Ablagerungen zu reagieren und dabei die Maßnahmeteilnehmer/-innen zu integrieren.
Es gibt eine begriffliche Abgrenzung zwischen illegaler Ablagerung »dem bewussten Handeln« und Littering »dem versehentlichen unachtsamen Handeln«.
Bei der illegalen Ablagerung… |
Beim Littering….. |
will der Verursacher Entsorgungskosten sparen |
steht die schnelle, bequeme Entledigung im Vordergrund |
stammt der Abfall meist von zu Hause oder aus dem Gewerbe |
entsteht der Abfall unterwegs (z.B. ToGo-Verpackungen) |
handelt es sich zumeist um größere Abfallmengen (Sperrmüll) |
handelt es sich zumeist um kleinere, dafür aber um häufige Abfallmengen |
wird der Abfall gezielt transportiert und abgelagert |
wird der Abfall an Ort und Stelle achtlos fallen gelassen |
Die Beseitigung von fahruntüchtigen Fahrrädern (defekte Räder, Schrottfahrräder) erfolgt in Zusammenarbeit von Stadtordnungsdienst und Projekt Stadtsauberkeit. Die herrenlosen Fahrräder werden vom Stadtordnungsdienst mit Aufklebern markiert und die Rahmennummer wird registriert. Nach einem bestimmten Zeitraum, in der der Eigentümer die Gelegenheit hat das Fahrrad zu reparieren oder zu beseitigen, wird das Fahrrad zur Entfernung an das Projekt Stadtsauberkeit per Feststellungsprotokoll gemeldet.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an einer Patenschaft (Sauberkeitshelfer) in Leipzig. Unser Projekt Stadtsauberkeit gibt Ihnen diesbezüglich sehr gern Auskunft. Als Sauberkeitshelfer können Sie den Zeitraum und das Stadtgebiet selbst festlegen. Sie müssen sich nur einmal bei uns anmelden und dann können Sie aktiv werden. Wir stellen Ihnen hierfür natürlich Arbeitsmittel wie Handschuhe, Greifboys und Säcke zur Verfügung. Den eingesammelten Abfall können Sie an einer mit uns vereinbarten Stelle ablegen und wir holen diesen dann ab. Vielen Dank für Ihr Engagement. Bitte melden Sie sich bei uns per E-Mail an projekt-stadtsauberkeit@srleipzig.de an.
Unter dem Motto »Leipzig putzt sich raus« findet jedes Jahr der Leipziger Frühjahrsputz statt. Leipzigerinnen und Leipziger sind aufgerufen, vor allem in Wohngebieten, Parks und Erholungsanlagen sowie entlang touristischer Sehenswürdigkeiten sauber zu machen. Seit vielen Jahren beteiligt sich der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig unterstützend bei der Beräumung des durch die Bevölkerung gesammelten Abfalls. Das Projekt Stadtsauberkeit ist seit 2021 Ansprechpartner für die dazugehörigen Kommunikations- und Koordinationsaufgaben bei dem alljährlichen Leipziger Frühjahrsputz.