Schadstoffe
DEFINITION
Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umweltgefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe, die nicht mit anderen Abfällen gesammelt und entsorgt werden dürfen.
Angenommen werden
- Bremsflüssigkeit
- Energiespar- bzw. Kompaktlampen
- Farbreste, Dachanstriche
- Schmierfette
- Speiseöle und -fette
- Klebstoffe
- Putz- und Reinigungsmittel, Fleckenentferner
- Lösungsmittel
- Fotochemikalien
- Pflanzen-, Desinfektions- und Holzschutzmittel
- Abbeizmittel
- Kraftstoff- und Heizölreste
- Altmedikamente
- Kosmetika
- Spraydosen
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- Feuerlöscher
- CDs und DVDs
- Tonerkartuschen und Farbbänder
Bitte Mineral- und Bioöle nicht miteinander vermischen, sondern getrennt abgeben.
Es erfolgt keine Pfanderstattung.
Vor Abgabe bitte gegen Kurzschluss sichern (zum Beispiel Pole isolierend abkleben).
leicht entnehmbare (Plug-And-Play-) Batterien (außer Batterien > 500 g) aus Haushalts- und haushaltsüblichen Kommunikationsgeräten sowie Elektrohandwerkzeugen;
Lithiumhaltige Kleinbatterien vor Abgabe gegen Kurzschluss sichern (zum Beispiel Pole isolierend abkleben).
Mit Wasser durchweichte Feuerwerkskörper werden an der stationären Schadstoffsammelstelle entgegengenommen.
zum Beispiel Putzlappen oder PKW-Öl-Filter
Annahme erfolgt nur an der stationären Schadstoffsammelstelle.
zum Beispiel E-Bike-Akkus und andere Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen sowie Elektroenergiespeicher für Photovoltaik- oder USV-Anlagen usw., die kein Lithium enthalten
telefonischer Anfrage unter 0341 6571–427 zur Abgabemöglichkeit erforderlich
zum Beispiel Quecksilberhaltige Thermometer und elektrische Bauteile
AUSGESCHLOSSEN SIND SCHADSTOFFE WIE
- Spreng- und Explosivstoffe
- Munition
- asbesthaltige Stoffe
- Dachpappe
- Kühl- und Gefriergeräte
- sonstige Elektrogeräte
- Sperrmüll
- Autoreifen
- Schläuche
- Filme, Magnetband-Kassetten
- lithiumhaltige Batterien > 500 g
Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie in unserer Sortierhilfe auf der Startseite (Was kann ich wo entsorgen?) oder nennt Ihnen unser ServiceTeam telefonisch unter 0341 6571–111 oder per E-Mail an serviceteam@srleipzig.de .
Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen geben Sie an der stationären
Schadstoffsammelstelle oder beim Schadstoffmobil ab.
Schadstoffannahme
Stationäre Schadstoffsammelstelle
Lößniger Straße 7
04275 Leipzig
Öffnungszeiten
Mo / Di / Mi / Fr | 10:00–18:00 Uhr | |
Donnerstag | 10:00–19:00 Uhr | |
Sonnabend | 08:30–14:00 Uhr |
Schadstoffmobil
BITTE BEACHTEN!
Um Gefährdungen auszuschließen, sind schadstoffhaltige Abfälle keinesfalls unbeaufsichtigt am Straßenrand ab- oder bereitzustellen, sondern müssen direkt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Schadstoffmobil übergeben werden!
Schadstoffe ohne Originalverpackung bitte beschriften!
Anlieferungsgefäße können in der Regel nicht entleert und zurückgegeben werden.
Schadstoffverpackungen, die größer als 20 Liter sind, werden nur an der stationären Schadstoffannahme angenommen.
Schon probiert?
Diese Dienstleistung und mehr gibt es auch in unserer Stadtreinigung Leipzig App.
mehr InfosDieser Inhalt wird auf Grund Ihrer Cookie Einstellungen nicht geladen. Stimmen Sie der Nutzung von Cookies für »Karten (esri.com)« zu, um diesen Inhalt anzuzeigen.
Termine
Daten werden geladen …
Leider kein Ergebnis für .
Einträge gefunden.
Aktuell keine Einträge vorhanden.
Datum | Uhrzeit | Standort |
---|---|---|
Achtung! Durch die nicht sachgerechte Entsorgung der o.g. Schadstoffe drohen schwerwiegende Schäden an Umwelt, Natur und Mensch: Pflanzen und Tiere werden langfristig geschädigt. Giftstoffe und Schwermetalle können sich in der Nahrungskette anreichern. Das Trink- und Grundwasser wird dauerhaft belastet und Ökosysteme werden nachhaltig zerstört. Aus diesen Gründen ist das Ausbringen von Schadstoffen vom Gesetzgeber im Strafgesetzbuch (StGB, 29. Abschnitt – Straftaten gegen die Umwelt, §§ 324 – 330d) gesetzlich geregelt. Bitte beachten Sie die Warnhinweise auf den entsprechenden Verpackungen und nutzen Sie unsere kostenfreie Schadstoffannahmemöglichkeiten.