Schadstoffe

DEFINITION

Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umweltgefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe, die nicht mit anderen Abfällen gesammelt und entsorgt werden dürfen.

Angenommen werden

  • Bremsflüssigkeit
  • Energiespar- bzw. Kompaktlampen
  • Farbreste, Dachanstriche
  • Schmierfette
  • Speiseöle und -fette
  • Klebstoffe
  • Putz- und Reinigungsmittel, Fleckenentferner
  • Lösungsmittel
  • Fotochemikalien
  • Pflanzen-, Desinfektions- und Holzschutzmittel
  • Abbeizmittel
  • Kraftstoff- und Heizölreste
  • Altmedikamente
  • Kosmetika
  • Spraydosen
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
  • Feuerlöscher
  • CDs und DVDs
  • Tonerkartuschen und Farbbänder

AUSGESCHLOSSEN SIND SCHADSTOFFE WIE

  • Spreng- und Explosivstoffe
  • Munition
  • asbesthaltige Stoffe
  • Dachpappe
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • sonstige Elektrogeräte
  • Sperrmüll
  • Autoreifen
  • Schläuche
  • Filme, Magnetband-Kassetten
  • lithiumhaltige Batterien > 500 g

Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie in unserer Sortierhilfe auf der Startseite (Was kann ich wo entsorgen?) oder nennt Ihnen unser ServiceTeam telefonisch unter 0341 6571–111 oder per E-Mail an serviceteam@srleipzig.de .

Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen geben Sie an der stationären
Schadstoffsammelstelle oder beim Schadstoffmobil ab.

Schadstoffannahme

Stationäre Schadstoffsammelstelle
Lößniger Straße 7
04275 Leipzig

Öffnungszeiten

Mo / Di / Mi / Fr10:00–18:00 Uhr
Donnerstag10:00–19:00 Uhr
Sonnabend08:30–14:00 Uhr

Schadstoffmobil

Fachgerechte Entsorgung
von Schadstoffen
Annahme von Schadstoffen
in den Leipziger Stadtteilen

BITTE BEACHTEN!

Um Gefährdungen auszuschließen, sind schadstoffhaltige Abfälle keinesfalls unbeaufsichtigt am Straßenrand ab- oder bereitzustellen, sondern müssen direkt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Schadstoffmobil übergeben werden!
Schadstoffe ohne Originalverpackung bitte beschriften!
Anlieferungsgefäße können in der Regel nicht entleert und zurückgegeben werden.
Schadstoffverpackungen, die größer als 20 Liter sind, werden nur an der stationären Schadstoffannahme angenommen.


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Termine

Achtung! Durch die nicht sachgerechte Entsorgung der o.g. Schadstoffe drohen schwerwiegende Schäden an Umwelt, Natur und Mensch: Pflanzen und Tiere werden langfristig geschädigt. Giftstoffe und Schwermetalle können sich in der Nahrungskette anreichern. Das Trink- und Grundwasser wird dauerhaft belastet und Ökosysteme werden nachhaltig zerstört. Aus diesen Gründen ist das Ausbringen von Schadstoffen vom Gesetzgeber im Strafgesetzbuch (StGB, 29. Abschnitt – Straftaten gegen die Umwelt, §§ 324 – 330d) gesetzlich geregelt. Bitte beachten Sie die Warnhinweise auf den entsprechenden Verpackungen und nutzen Sie unsere kostenfreie Schadstoffannahmemöglichkeiten.

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