Neue Satzungen für die Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Am 14. Dezember 2022 wird die Ratsversammlung über die neuen Satzungen zur Abfallwirtschaft und zur Straßenreinigung ab 1. Januar 2023 entscheiden.

Die Gebühren für die Abfallwirtschaft sind wieder für zwei Jahre ausgelegt. In der Kalkulation für die Jahre 2023 und 2024 rechnet der Eigenbetrieb mit einer Steigerung der Kosten um 5,1 Mio. Euro gegenüber 2021 und 2022. Grund dafür sind Kostensteigerungen von bis zu 50 Prozent beim Kraftstoff und fünf Prozent bei den Materialkosten sowie erhöhte Personalkosten und geplante Investitionen. Zudem ist von erhöhten Abfallmengen bedingt durch den starken Bevölkerungszuwachs auszugehen.

Die Gesamtkosten für die Straßenreinigung erhöhen sich in den Jahren 2023/2024 voraussichtlich um 4 Mio. Euro gegenüber den Gesamtkosten der Vorjahre 2021/2022. Ursache sind unter anderem auch hier steigende Personalkosten, zunehmende Kosten für Fremdleistungen und Kraftstoffe sowie kontinuierliche Investitionen in den Fuhrpark und die Reinigungstechnik.

»Die kommunale Abfallwirtschaft trägt wesentlich zum Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt Leipzig bei«, betont Heiko Rosenthal, Bürgermeister und Beigeordneter für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport. »Mit den Neuerungen in der Abfallwirtschaftssatzung reagiert der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig insbesondere auf die sich wandelnde Abfallwirtschaft hin zur Kreislaufwirtschaft und rückt damit auch die Zero-Waste-Strategie in den Fokus der Öffentlichkeit.« So sollen einerseits die Bürgerinnen und Bürger verstärkt zum umweltbewussten Verhalten durch Abfallvermeidung animiert werden. Anderseits will der Eigenbetrieb verstärkt auf die Wiederwendung von Gegenständen, die als Sperrmüll abgegeben wurden, setzen. Für diese schonende Sperrmüllsammlung sollen geeignete Wertstoffhöfe umgerüstet werden.

»Einen weiteren Anreiz zur Vermeidung von Abfällen geben wir durch die Aufhebung der quartalsgebundenen Pflichtleerungen der Restabfallbehälter«, erläutert Thomas Kretzschmar, Erster Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig. »War bisher eine Leerung pro Quartal Pflicht, können die Grundstückseigentümer/-innen ihre Restabfalltonnen jetzt flexibler und auf ihr jeweiliges Abfallverhalten abgestimmt für die vier Pflichtleerungen im Jahr bereitstellen.« Im Bereich Digitalisierung will der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig weiter voranschreiten: Sukzessive soll ab nächstem Jahr die kontaktlose Bezahlung für die Entsorgung von Grünschnitt auf ausgewählten Wertstoffhöfen möglich sein. Ebenfalls vorbereitet wird die digitale Bezahlung für die Abholung von Sperrmüll.

Für die Weitergabe des Abfalls an den Verwerter entstehen Entsorgungskosten. »Während wir bei Sperrmüll und Restabfall mit weiterhin stabilen Gebühren rechnen, kalkulieren wir beim Bioabfall mit einem Anstieg von 18 Euro pro Tonne«, erläutert Elke Franz, Kaufmännische Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig. »Außerdem fließen die Kostensteigerungen von bis zu 50 Prozent beim Kraftstoff und fünf Prozent bei den Materialkosten in die Kalkulation mit ein.« Erhöhte Personalkosten und weitere Investitionen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Positiv auf die Gebühren wirken sich dagegen beispielsweise die Erlöse für Papier und Druckerzeugnisse aus. Außerdem ist berücksichtigt, dass 4,2 Mio. Euro aus Kostenüberdeckungen gebührenmindernd eingesetzt werden.

Mit der Verwertungs- und der Leerungsgebühr gibt es unterschiedliche Gebühren und deshalb auch unterschiedliche Erhöhungen und Reduzierungen unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte und der prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen (siehe Tabelle unten). Die monatliche Verwertungsgebühr erhöht sich für die Behälterarten von 60 bis 240 Liter je nach Behältervolumen um 0,58 bis 1,25 Euro im 14-täglichen Abfuhrturnus. Für die 1.100-Liter-Restabfallbehälter reduziert sich dagegen die Verwertungsgebühr um monatlich 4,28 Euro.

Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Festgebühr sinkt für den Verbraucher im regulären 14-täglichen Entsorgungsturnus in Abhängigkeit von der genutzten Behältergröße zwischen 0,22 und 0,89 Euro pro Monat. Ein finanzieller Anreiz zur Nutzung der Biotonne bleibt weiterhin bestehen, da die Gebühr für die Leerung nach wie vor wesentlich günstiger ist als die Leerungsgebühr für einen Restabfallbehälter und sogar noch gegenüber der aktuellen Gebührenhöhe sinkt.

Ebenfalls neu kalkuliert wurden die Gebühren für die Sperrmüll- und Elektroaltgeräteabholung. Die Kosten für die Sperrmüllabholung vor dem Grundstück sind gestiegen, von bisher 21 Euro auf 25 Euro ab 2023. Die fälligen 50 Euro bei Abholung in der Wohnung sind gleichgeblieben. Bei der Abholung von Elektroaltgeräten steigen die Kosten auf 14 Euro.

Die einzelnen Gebührensätze der Abfallwirtschaft

a) Leerungsgebühr (LG): Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei pro Jahr vier Leerungen Pflicht sind.

Behältergroße

LG

2023/2024

pro
Leerung

LG 2021/2022

pro
Leerung

Änderung
21/22 zu 23/24

pro
Leerung

60-Liter-Behälter

4,08 €

4,05 €

0,03 €

80-Liter-Behälter

5,07 €

5,05 €

0,02 €

120-Liter-Behälter

5,80 €

5,74 €

0,06 €

240-Liter-Behälter

8,47 €

8,41 €

0,06 €

1.100-Liter-Behälter

34,61 €

34,18 €

0,43 €


b) Verwertungsgebühr (VG): Sie ist als Festgebühr die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall, Schrott, Elektroaltgeräten, Papier (Kommunalanteil der Blauen Tonne), Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben TonnePLUS sowie die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet zudem die Vorhaltekosten für die Sammlung über die Biotonne.

Behälter

VG

14tägl.

2023/2024
pro Monat

VG

14tägl.

2021/2022
pro Monat

Änderung
21/22 zu 23/24

pro Monat

60-Liter-Behälter

4,40 €

3,82 €

0,58 €

80-Liter-Behälter

5,67 €

4,74 €

0,93 €

120-Liter-Behälter

6,83 €

6,11 €

0,72 €

240-Liter-Behälter

13,74 €

12,49 €

1,25 €

1.100-Liter-Behälter

52,98 €

57,26 €

– 4,28 €


c) Biotonnenfestgebühr

Behältergröße

Festgebühr

14-tägl.

2023/2024
pro Monat

Festgebühr

14-tägl.

2021/2022
pro Monat

Änderung
21/22 zu 23/24

pro Monat

60-Liter-Biotonne

2,38 €

2,60 €

–0,22 €

120-Liter-Biotonne

4,76 €

5,20 €

–0,44 €

240-Liter-Biotonne

9,52 €

10,40 €

–0,88 €


Neue Satzungen zur Straßenreinigung

Die bisherigen Reinigungsklassen werden durch drei weitere ergänzt. Bei der neuen Reinigungsklasse B2 werden Fahrbahn und Gehweg zweimal wöchentlich gereinigt. Bei der C5 erfolgt die Reinigung der Fahrbahn dreimal und der Gehweg fünfmal pro Woche. Fünfmal pro Woche wird die Fahrbahn bei der E0 gereinigt, der Gehweg obliegt dabei der bzw. dem Anlieger/-in. Die neuen Reinigungsklassen sind notwendig, da in bestimmten Straßenabschnitten eine intensivere Reinigung notwendig ist.

Die gestiegenen Kosten werden auf die Straßenfrontlänge und die Reinigungsklassen umgelegt. Gegenüber der Kalkulation 2021/2022 steigt die Teilgebühr für die Gehwegreinigung pro Straßenfrontmeter und Reinigung um 1,57 Cent. Die Teilgebühr für die Fahrbahnreinigung steigt um 0,09 Cent pro Straßenfrontmeter an.

Das führt zu einem Anstieg der Jahresgebühr pro Frontmeter in allen Reinigungsklassen je nach Reinigungshäufigkeit zwischen 0,02 Euro (RK Y0) und 4,30 Euro (RK E5).

Die einzelnen Gebührensätze der Straßenreinigung:

Reinigungsklasse (RK)

2023/2024

(jährlich)

pro Meter

2021/2022

(jährlich)

pro Meter

Änderung
21/22 zu 23/24

pro Meter

A 0

3,28 €

3,23 €

0,05 €

A 1

8,84 €

7,98 €

0,86 €

B 0

6,56 €

6,46 €

0,10 €

B 1

12,12 €

11,21 €

0,91 €

B 2

17,68 €

17,68 €

C 0

9,84 €

9,70 €

0,14 €

C 1

15,40 €

14,45 €

0,95 €

C 3

26,53 €

23,95 €

2,58 €

C 5

37,65 €

37,65 €

E 0

16,40 €

16,40 €

E 5

44,21 €

39,91 €

4,30 €

Z 1

5,56 €

4,75 €

0,81 €

Z 5

27,81 €

23,75 €

4,06 €

Y 0

1,64 €

1,62 €

0,02 €

KONTAKT FÜR MEDIENANFRAGEN

Pressesprecherin
Claudia Ballhause
Telefon: 0341 6571–254
E-Mail: cballhause@srleipzig.de

Veröffentlicht am Mi, 02. November 2022.

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