Neue Änderungen und Gebührensätze für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung ab 01.01.2025

Am 18. Dezember 2024 entscheidet die Ratsversammlung über die neue Abfallwirtschafts- und Straßenreinigungssatzung, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Die Anpassungen berücksichtigen aktuelle gesetzliche Änderungen sowie gestiegene Kosten in der Abfallwirtschaft und der Straßenreinigung. Dabei wird die Gültigkeit der Gebührensatzungen auf zwei Jahre verlängert, um eine verlässliche Kostenplanung zu ermöglichen.

Für die Abfallwirtschaft fallen im Jahr 2025 voraussichtlich höhere Kosten an, bedingt durch die Inflation, gestiegene Entsorgungskosten, steigende Anschaffungskosten für Geräte und Fahrzeuge sowie erhöhte Personalkosten. Angesichts dieser Kostensteigerungen werden auch die Abfallgebühren neu kalkuliert. Die Leerungsgebühr für Restabfallbehälter erhöht sich je nach Behältergröße um 0,48 bis 4,35 Euro pro Leerung. Die monatliche Verwertungsgebühr für eine reguläre 14-tägliche Leerung steigt je nach Behältergröße um 0,10 bis 5,66 Euro. Ein wöchentlicher Entsorgungsrhythmus ist auf Antrag ebenfalls möglich und führt zu einer Verdopplung der Festgebühr.

Um Risiken durch unsachgemäße Entsorgung von Batterien und Akkus zu reduzieren, gibt die neue Satzung detaillierte Entsorgungsvorschriften für Altgeräte vor. So sollen Batterien und Akkus möglichst vor Abgabe entfernt und isoliert werden, um Brände zu vermeiden. Auch das Thema Mehrweg wird stärker berücksichtigt: Die Stadt wird Getränke und Speisen künftig nur noch in pfandpflichtigen und wiederverwendbaren Behältern ausgeben, um als Vorbild für die Abfallvermeidung zu wirken. »Die Abfallwirtschaft steht im Zeichen der Nachhaltigkeit. Unser Ziel ist es, die Ressourcen zu schonen und die Wiederverwertung zu maximieren, « erklärt Elke Franz, Kaufmännische Betriebsleiterin des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig.

Bisher über Modellprojekte eingeführt, gehören Unterflurbehälter nun zum regulären Leistungsangebot der kommunalen Abfallbewirtschaftung. Diese Behälter stehen für Restabfall mit fünf Kubikmeter und Bioabfall mit drei Kubikmeter Volumen zur Verfügung und bieten eine platzsparende Lösung besonders in dicht besiedelten Stadtteilen.

Auch die Straßenreinigungsgebühren werden aufgrund der gestiegenen Kosten angepasst. Die Jahresgebühr pro Straßenfrontmeter erhöht sich in allen Reinigungsklassen je nach Häufigkeit der Reinigung um 0,12 bis 6,58 Euro, was eine Steigerung von 7,32 Prozent bis 14,88 Prozent darstellt. Die gestiegenen Kosten sind vor allem auf höhere Ausgaben für Fremdleistungen und Personal zurückzuführen. Ergänzend wird das Straßenverzeichnis der Reinigungsklassen als interaktive Karte auf der Internetseite des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig zur Verfügung stehen. Thomas Kretzschmar, Erster Betriebsleiter der Stadtreinigung Leipzig, erklärt: »Mit dem digitalen Stadtplan können Bürgerinnen und Bürger die Einteilung ihrer Straße in die entsprechenden Reinigungsklassen leicht nachvollziehen.«

Durch die neuen Satzungen und die damit verbundenen Anpassungen nimmt die Stadt Leipzig ihre Verantwortung für eine effiziente und nachhaltige Abfallwirtschaft und Straßenreinigung wahr. Elke Franz unterstreicht, dass »die Einführung moderner Technik nicht nur eine Investition in die Zukunft der Stadtreinigung, sondern auch ein Beitrag zum Klimaschutz« ist. Thomas Kretzschmar betont: »Es ist unsere Pflicht, die Stadt Leipzig sauber zu halten und gleichzeitig die Umweltbelastung zu minimieren.« Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität und zur Förderung eines ressourcenschonenden Verhaltens.

Leerungsgebühr
Restabfallbehälter LG 2025/26 pro Leerung LG 2023/24 pro Leerung Änderung pro Leerung
60-L-Behälter 4,70 € 4,08 € 0,62 €
80-L-Behälter 5,57 € 5,07 € 0,50 €
120-L-Behälter 6,28 € 5,80 € 0,48 €
240-L-Behälter 9,55 € 8,47 € 1,08 €
1.100-L-Behälter 38,96 € 34,61 € 4,35 €
459,61 €
Verwertungsgebühr (VG) 14-täglich
Restabfallbehälter LG 2025/26 pro Monat LG 2023/24 pro Monat Änderung pro Monat
60-L-Behälter 4,74 € 4,40 € 0,34 €
80-L-Behälter 6,12 € 5,67 € 0,45 €
120-L-Behälter 6,93 € 6,83 € 0,10 €
240-L-Behälter 15,23 € 13,74 € 1,49 €
1.100-L-Behälter 58,64 € 52,98 € 5,66 €
5 qm Unterflurbehälter 546,20 €
Biotonnenfestgebühr
Behältergröße Festgebühr 14-tägl. Turnus 2025/26 pro Monat Festgebühr 14-tägl. Turnus 2023/24 pro Monat Änderung 2023–24/ 2025–26 pro Monat
60-L-Behälter 2,47 € 2,38 € 0,09 €
120-L-Behälter 4,93 € 4,76 € 0,17 €
240-L-Behälter 9,86 € 9,52 € 0,34 €
3 qm Unterflurbehälter 123,26 €
Jährliche Straßenreinigungsgebühren pro Frontmeter
Reinigungsklasse (RK) 2025/2026 2023/2024 Differenz pro Frontmeter
A 0 3,52 € 3,28 € 0,24 €
A 1 10,16 € 8,84 € 1,32 €
B 0 7,03 € 6,56 € 0,47 €
B 1 13,67 € 12,12 € 1,55 €
B 2 20,32 € 17,68 € 2,64 €
C 0 10,55 € 9,84 € 0,71 €
C 1 17,19 € 15,40 € 1,79 €
C 3 30,47 € 26,53 € 3,94 €
C 5 43,76 € 37,65 € 6,11 €
E 0 17,58 € 16,40 € 1,18 €
E 5 50,79 € 44,21 € 6,58 €

KONTAKT FÜR MEDIENANFRAGEN

Pressesprecherin
Kristin Kolditz
Telefon: 0341 6571–254
E-Mail: kkolditz@srleipzig.de 

Veröffentlicht am Di, 05. November 2024.

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