Einweg-E-Zigaretten einfacher zurückgeben

Die Rückgabe von Einweg-E-Zigaretten wird für Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 1. Juli 2026 deutlich einfacher. Dann müssen auch kleinere Verkaufsstellen wie Kioske, Tankstellen oder Supermärkte gebrauchte E-Zigaretten zurücknehmen. Darauf weisen der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig gemeinsam hin.

Hintergrund ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Ziel der Neuregelung ist es, die Rückgabe von Elektroaltgeräten zu erleichtern und wertvolle Rohstoffe besser im Kreislauf zu halten.

»Einweg-E-Zigaretten werden noch immer viel zu häufig falsch entsorgt. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass darin Akkus und damit wertvolle Rohstoffe, aber auch erhebliche Brandrisiken stecken. Werden Akkus beschädigt oder falsch entsorgt, können sie Brände in Sammelfahrzeugen, Abfallpressen oder Entsorgungsanlagen verursachen. Die erweiterten Rückgabemöglichkeiten sind deshalb ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit, Ressourcenschutz und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft«, betont Thomas Kretzschmar, Erster Betriebsleiter des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig.

Wie real die Gefahr ist, zeigt sich auch in Leipzig: Allein im Jahr 2025 kam es auf Leipziger Wertstoffhöfen zu mehreren Bränden in Abfallpressen, die auf falsch entsorgte Akkus und Batterien zurückzuführen waren.

Um über die Risiken aufzuklären, engagieren sich die Stadtreinigung Leipzig und der ZAW gemeinsam mit weiteren kommunalen Partnern in der sachsenweiten Kampagne »Akkus in Brand«. Ziel der Initiative ist es, Bürgerinnen und Bürger für die sichere Entsorgung von Akkus und batteriehaltigen Geräten zu sensibilisieren und über richtige Rückgabemöglichkeiten zu informieren.

Weitere Informationen zur sicheren Akku-Entsorgung gibt es unter:

www.akkus-in-brand.de

Neben der Rückgabe im Handel können Einweg-E-Zigaretten in Leipzig weiterhin bei der zentralen Schadstoffsammelstelle in der Lößniger Straße 7 sowie beim Schadstoffmobil der Stadtreinigung Leipzig abgegeben werden. Die Termine des Schadstoffmobils sind unter www.stadtreinigung-leipzig.de abrufbar.

Die Gesetzesnovelle verpflichtet zudem größere Handelsunternehmen sowie den Onlinehandel, Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser über Rückgabemöglichkeiten von Elektroaltgeräten zu informieren.

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Claudia Ballhause
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E-Mail: cballhause@srleipzig.de

Veröffentlicht am Mo, 15. Juni 2026.

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