Abfallwirtschaft und Straßenreinigung: Änderungen und neue Gebühren ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 sollen Änderungen und neue Gebührensätze für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung in Kraft treten. Berücksichtigt werden gesetzliche Änderungen und gestiegene Kosten. Die Gebühren gelten zwei Jahre, um eine verlässliche Kostenplanung zu ermöglichen. Entschieden wird über die Abfallwirtschafts- und Straßenreinigungssatzung in der Ratsversammlung im Dezember. »Mit den neuen Satzungen und den damit verbundenen Anpassungen stärkt die Stadt Leipzig eine wirtschaftliche, effiziente und umweltbewusste Abfallwirtschaft sowie Straßenreinigung«, sagt Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal.
Elke Bröcker, kaufmännische Betriebsleiterin des Eigenbetriebs Stadtreinigung, hebt hervor: »Unser Ziel ist es, die steigenden Anforderungen an Sauberkeit und Entsorgung mit einem verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen und ökologischen Ressourcen in Einklang zu bringen.« Die Veränderungen tragen dazu bei, die Lebensqualität in Leipzig langfristig zu sichern.
Stimmt der Stadtrat zu, verändern sich die Gebühren für die Abfallwirtschaft im Jahr 2027 und 2028. Gründe hierfür sind die Inflation, die Auswirkungen geopolitischer Verwerfungen, gestiegene Kosten für die Verwertung von Bioabfall sowie die CO₂-Bepreisung bei der Verwertung von Restabfall und Sperrmüll. Deshalb werden auch die Gebühren für Abfall neu kalkuliert: Die Leerungsgebühr für Restabfall erhöht sich je nach Behältergröße um 0,03 bis 0,71 Euro pro Leerung, die monatliche Verwertungsgebühr für eine 14-tägliche Leerung um 0,09 bis 0,42 Euro.
Eine Neuregelung gibt es beim Beantragen der wöchentlichen Leerung von Restabfallbehältern: Außerhalb der Innenstadt ist dies nur noch für Behälter mit einem Fassungsvermögen von mindestens 240 Litern möglich, innerhalb der Innenstadt unabhängig von der Behältergröße. Während die reguläre 14-tägliche Leerung im Stadtgebiet dem üblichen Abfallaufkommen in den Haushalten entspricht, gibt es in der Innenstadt ein erhöhtes Abfallaufkommen.
Ab Januar 2027 werden alle in Papierform vorhandenen Wertmarken durch digitale Wertmarken ersetzt, die bisherigen Verkaufsstellen entfallen. Stattdessen können die Wertmarken zur Abgabe von Grünschnitt sowie zur Abholung von Elektroschrott oder Sperrmüll in der Stadtreinigungsapp erworben werden. Zusätzlich können Gartenabfälle auf allen Wertstoffhöfen bei der Abgabe mit Karte bezahlt werden. Die Gebühren für die Wertmarken bleiben unverändert. Alle Details sind im Internet auf www.stadtreinigung-leipzig.de/aktuelles/digitale-wertmarken.de zu finden.
Eine weitere Neuerung umfasst die Möglichkeit, Bau- und Abbruchabfälle aus privaten Haushalten auf dafür vorgesehenen Wertstoffhöfen gegen eine Gebühr abzugeben. Dabei darf die haushaltsübliche Menge von maximal 100 Litern pro Werktag nicht überschritten werden. Zudem ist in Anlehnung an das städtische Verbot das Abstellen von Gegenständen mit dem Zweck der Weitergabe an Dritte, sogenannte Verschenkekisten, im öffentlichen Raum nicht erlaubt.
Auch die Straßenreinigungsgebühren werden angepasst. Die Jahresgebühr pro Straßenfrontmeter erhöht sich in allen Reinigungsklassen je nach Häufigkeit der Reinigung um 0,18 bis 2,72 Euro, was eine Steigerung von 2,71 Prozent bis 5,36 Prozent darstellt. Die gestiegenen Kosten sind auf höhere Ausgaben für Fremdleistungen und Personal, aber auch auf die gestiegenen Dieselpreise zurückzuführen. Auch die Inflation, die CO₂-Bepreisung und gezielte Investitionen in Technik und Infrastruktur begründen die Erhöhung. Ab 2027 fallen zwei Straßenreinigungsklassen weg und vier neue werden eingeführt. Thomas Kretzschmar, Erster Betriebsleiter der Stadtreinigung Leipzig, erklärt: »Das ermöglicht es uns, die Reinigungsleistungen gezielter an die tatsächlichen Anforderungen der einzelnen Straßen anzupassen. Dadurch können wir unsere Ressourcen effizienter einsetzen, die Sauberkeit im Stadtgebiet verbessern und gleichzeitig einen wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Einsatz unserer Mitarbeitenden sicherstellen.«
Abfallwirtschaft:
a) Leerungsgebühr (LG)
Restabfallbehälter |
LG 2027/28 |
LG 2025/26 |
Änderung von |
60-L-Behälter |
4,73 € |
4,70 € |
0,03 € |
80-L-Behälter |
5,60 € |
5,57 € |
0,04 € |
120-L-Behälter |
6,36 € |
6,28 € |
0,08 € |
240-L-Behälter |
10,13 € |
9,55 € |
0,58 € |
1.100-L-Behälter |
39,68 € |
38,96 € |
0,71 € |
5 m3 Unterflurbehälter |
397,67 € |
459,61 € |
–61,94 € |
b) Verwertungsgebühr (VG) 14-täglich
Restabfallbehälter |
VG 2027/28 |
VG 2025/26 |
Änderung von 2025/2026 zu 2027/2028 pro Monat |
60-L-Behälter |
4,83 € |
4,74 € |
0,09 € |
80-L-Behälter |
6,21 € |
6,12 € |
0,10 € |
120-L-Behälter |
7,04 € |
6,93 € |
0,11 € |
240-L-Behälter |
15,41 € |
15,23 € |
0,18 € |
1.100-L-Behälter |
59,05 € |
58,64 € |
0,42 € |
5 m3 Unterflurbehälter |
391,43 € |
546,20 € |
–154,77 € |
c) Biotonnenfestgebühr
Behältergröße |
Festgebühr 14-tägl. Turnus 2027/2028 pro Monat |
Festgebühr 14-tägl. Turnus 2025/2026 pro Monat |
Änderung von 2025/2026 zu 2027/2028 pro Monat |
60-L-Behälter |
2,51 € |
2,47 € |
0,04 € |
120-L-Behälter |
5,01 € |
4,93 € |
0,08 € |
240-L-Behälter |
10,03 € |
9,86 € |
0,17 € |
3 m3 Unterflurbehälter |
125,36 € |
123,26 € |
2,10 € |
Straßenreinigung: Jährliche Straßenreinigungsgebühren pro Frontmeter
Reinigungsklasse (RK) |
2027/2028 |
2025/2026 |
Differenz pro Frontmeter |
A 0 |
3,88 € |
3,52 € |
0,36 € |
A 1 |
10,70 € |
10,16 € |
0,54 € |
B 0 |
7,77 € |
7,03 € |
0,74 € |
B 1 |
14,59 |
13,67 € |
0,92 € |
B 2 |
21,40 € |
20,32 € |
1,08 € |
C 0 |
11,65 € |
10,55 € |
1,10 € |
C 1 |
18,47 € |
17,19 € |
1,28 € |
C 3 |
32,11 € |
30,47 € |
1,64 € |
C 7 |
59,37 € |
– |
– |
E 5 |
53,51 € |
50,79 € |
2,72 € |
G 0 |
27,19 € |
– |
– |
G 7 |
74,91 € |
– |
– |
Z 1 |
6,82 € |
6,64 € |
0,18 € |
Z 5 |
34,09 € |
33,31 € |
0,88 € |
Z 7 |
47,72 € |
– |
– |
Y 0 |
1,94 € |
1,76 € |
0,18 € |
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Pressesprecherin
Claudia Ballhause
Telefon: 0341 6571–254
E-Mail: cballhause@srleipzig.de
Veröffentlicht am Mi, 21. Oktober 2026.
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