Winterdienstpflichten für Grundstückseigentümer/-innen
Die Temperaturen sinken, der Winter macht sich langsam bemerkbar. Höchste Zeit für Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer, sich mit ihren Winterdienstpflichten vertraut zu machen und sich bereits jetzt entsprechend auszurüsten.
»Damit die Anliegerinnen und Anlieger bereits beim ersten Schneefall der Saison gut vorbereitet sind, empfiehlt es sich, dass sie sich bereits jetzt mit Schneeschaufel, Besen und Streumitteln ausstatten«, betont Elke Franz, Kaufmännische Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig.
»Das Beräumen der Gehwege von Schnee und Eis ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit aller Leipzigerinnen und Leipziger«, erklärt Heiko Rosenthal, Bürgermeister für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport. »Deshalb ist es wichtig, dass alle Anliegerinnen und Anlieger sich ihrer Pflichten bewusst sind und diese auch im erforderlichen Maß umsetzen.«
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentümer/-innen bzw. Hausmeisterdiensten sind in der folgenden Liste zu finden sowie in einem Flyer (PDF).
Die Anlieger/-innen bzw. beauftragte Dritte wie Hausmeisterdienste übernehmen den Winterdienst auf Gehwegen, an denen das Grundstück angrenzt sowie auf gemeinsamen Geh- und Radwegen. Zu räumen sind außerdem Zugänge zu Kreuzungen, zu Fahrgastunterständen und Haltestellen, zu Hydranten und Absperrschiebern sowie zu Bereitstellplätzen von Abfallbehältern.
Werktags besteht die Winterdienstpflicht von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Geräumt und gestreut werden soll bei Bedarf. Bei anhaltendem Schneefall kann das auch mehrmals täglich sein.
Bei Schnee ist der Weg auf einer Breite von mindestens 1,20 Meter zu räumen, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite. Bei Glätte müssen die Wege gestreut werden. Dafür empfehlen sich abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Salz darf – außer bei Glatteis – nicht verwendet werden. Es fließt bei Tauwetter in die Baumscheiben ab und schädigt die Straßenbäume.
Der Schnee kann in den Vorgarten oder an den Gehwegrand geschoben werden. Rinnsteine, Abläufe sowie Ein- und Ausfahrten oder Radwege dürfen nicht zugeschoben werden. Der Schnee gehört auch nicht auf den Fahrbahnrand, außer bei sehr schmalen Gehwegen. Dann darf jedoch der Straßenverkehr nicht behindert werden. Das gilt auch für zu hohe Schneewälle, durch die die Sicht behindert wird. Alle 5 Meter muss zudem eine Schaufelbreite Abstand in Schneewällen belassen werden zum besseren Ablaufen des Tauwassers.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes der Stadt Leipzig kontrollieren, ob die Geh- und Geh-Radwege entsprechend der Winterdienstsatzung betreut werden. Bei Pflichtverletzungen sind Geldbußen möglich.
Der kommunale Winterdienst der Stadt Leipzig räumt und/oder streut rund ein Drittel des Leipziger Straßennetzes. Das beinhaltet die verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Bereiche wie Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs, Hauptstraßen, Fußgängerüberwege und Verkehrsinseln.
Welche Straßen genau durch den Winterdienst betreut werden, können sich die Leipzigerinnen und Leipziger ab sofort auf einer Karte unter www.stadtreinigung-leipzig.de/winterdienst anzeigen lassen.

und Eis befreit werden.
Veröffentlicht am Do, 25. November 2021.
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