Sächsischer Reparaturbonus neu gestartet
Der Reparaturbonus im Freistaat Sachsen geht in die nächste Runde: Seit 10. November können wieder Anträge auf Förderung für die Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – gestellt werden.
Der Freistaat stellt für den Reparaturbonus insgesamt rund vier Millionen Euro aus dem Klimafonds Sachsen zur Verfügung. Jede geförderte Reparatur verlängert die Lebensdauer von Geräten, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen.
Die Förderkonditionen im Überblick:
- Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
- Gefördert wird die Reparatur von defekten und privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten, um die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen.
- Die Übersicht der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte ist auf der SAB-Webseite einsehbar.
- Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 200 Euro pro Reparatur.
- Förderfähig sind bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr.
- Der Mindestrechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer wurde von 75 auf 115 Euro angehoben, um die Wirtschaftlichkeit des Programms zu verbessern.
- Die geförderte Reparatur muss durch ein für das Programm zugelassenes Fachunternehmen erfolgt sein.
- Anerkannt werden Reparaturen seit dem 2. Oktober 2025.
Derzeit beteiligen sich in Sachsen rund 570 Reparaturbetriebe am Programm. Eine Übersicht über die Betriebe ist auf der Webseite der SAB zu finden. Interessierte Betriebe können sich jederzeit für die Teilnahme am Programm registrieren.
Weitere Informationen zum Ablauf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.sab.sachsen.de/reparaturbonus.
Veröffentlicht am Fr, 14. November 2025.
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