Rückgabemöglichkeiten von Einweg-E-Zigaretten
Bei der Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten gilt besondere Vorsicht. Ausgestattet mit Akkus, können bei der falschen Entsorgung der Einweg-E-Zigaretten erhebliche Brandrisiken in Sammelfahrzeugen, Abfallpressen oder Entsorgungsanlagen entstehen. Allein im Jahr 2025 kam es auf Leipziger Wertstoffhöfen zu mehreren Bränden in Abfallpressen, die auf falsch entsorgte Akkus und Batterien zurückzuführen waren.
Um die Rückgabe der Einweg-E-Zigaretten zu erleichtern und so die korrekte Entsorgung zu fördern, können seit dem 1. Juli 2026 die Einweg-E-Zigaretten im Kiosk, in Tankstellen und in Supermärkten zurückgegeben werden. Auch Onlinehändler müssen gebrauchte E-Zigaretten unentgeltlich zurücknehmen (§ 17 Abs. 1a und Abs. 2 ElektroG). Weiterhin ist auch die Abgabe auf einem der Wertstoffhöfe der Stadtreinigung Leipzig möglich.
Mit der sachsenweiten Kampagne »Akkus in Brand« klären die Stadtreinigung Leipzig und der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) gemeinsam mit weiteren kommunalen Partnern über die sichere Entsorgung von Akkus und batteriehaltigen Geräten auf.
Mehr Infos erhalten Sie unter akkus-in-brand.de.
Veröffentlicht am Di, 28. Juli 2026.
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