Information zur Gebührenfälligkeit am 15. März
Bitte beachten Sie die nächste Hauptfälligkeit der Gebühren über Abfallentsorgung und Straßenreinigung am 15. März 2026. Weitere Angaben finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid. Noch einfacher geht es natürlich über ein SEPA-Lastschriftmandat. Viele Kundinnen und Kunden nutzen bereits die Vorteile. Gern können Sie uns ebenfalls ein Mandat erteilen. Hier (PDF) geht es zum entsprechenden Formular.
Veröffentlicht am Do, 12. März 2026.
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