Gesetzesänderungen zur Plastikvermeidung treten in Kraft
Um unnötige Plasteabfälle zu vermeiden, sind am 1. Januar 2022 umfangreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Plastetüten wurden in Deutschland verboten, die Pfandpflicht auf nahezu alle Einwegflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen ausgeweitet. Durch diese Maßnahme möchte die Bundesregierung die Abfallmenge verringern und die Recyclingquote erhöhen. Aus den Kunststoffabfällen können beispielweise neue Flaschen oder Textilien gewonnen werden.
Ausgenommen vom Verbot für Plastetüten sind so genannte »Hemdchenbeutel« von weniger als 15 Mikrometern Wandstärke. Auch Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern sind weiterhin erlaubt, da diese typischerweise als Mehrwegtaschen verwendet werden.
Über die Nachteile von Plastetüten können Sie sich aktuell auch im Schaufenster des »täglich rausgeputzt – unser Laden fürs Beraten« in der »Große Fleischergasse« informieren.
Veröffentlicht am Do, 06. Januar 2022.
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