Gesetzesänderungen zur Abgabe von Elektrogeräten
Zum 1. Juli 2022 treten die Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Alte oder defekte Elektrogeräte können an 25.000 zusätzlichen Stellen abgegeben werden. In Zukunft sind auch Lebensmitteleinzelhändler sowie Einzelhandel mit Verkaufsflächen für Elektrogeräten dazu verpflichtet die Geräte kostenlos anzunehmen. Die Abgabe ist dabei an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Lebensmitteleinzelhandel bietet wiederkehrend oder dauerhaft Elektrogeräte zum Verkauf an und hat eine Ladenfläche von mindestens 800m².
- Die Verkaufsfläche für Elektrogeräten beträgt mindestens 400m².
- Es können unabhängig von einem Neukauf bis zu 3 Altgeräte pro Geräteart abgegeben werden, wenn deren größte äußere Abmessung nicht mehr als 25cm beträgt.
- Die Abgabe größerer Geräte kann nur beim Kauf eines neuen Geräts erfolgen, wenn es im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Altgerät erfüllt.
- Der Versandhandel muss beim Erwerb eines neuen Gerätes Altgeräte der Kategorien Wärmetauscher, Bildschirme und Monitore sowie Großgeräte kostenlos an der Haustür abholen.
- Die Altgeräte müssen vollständig abgegeben werden. Das heißt, dass keine funktionsfähigen oder wertvollen Bauteile entnehmen dürft. Lediglich leicht entnehmbare Batterien oder Akkus sind zu entfernen.
Aufschlüsselung Gerätekategorien
1. Wärmeüberträger
Kühlschränke | Gefriergeräte | Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten | Klimageräte | Entfeuchter | Wärmepumpen | Wärmepumpentrockner | ölgefüllte Radiatoren | Boiler | Warmwasserspeicher | sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden
2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
Bildschirme | Fernsehgeräte | LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen | Monitore | Laptops | Notebooks | Tablets und Tablet-PCs
4. Großgeräte
Waschmaschinen | Wäschetrockner | Geschirrspüler | Elektroherde und Elektrobacköfen | Elektrokochplatten | Leuchten | Ton- oder Bildwiedergabegeräte | Musikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln) | Geräte zum Stricken und Weben | Großrechner | Großdrucker | Kopiergeräte | Geldspielautomaten | medizinische Großgeräte | große Überwachungs- und Kontrollinstrumente | große Produkt- und Geldausgabeautomaten | große Photovoltaikmodule | Nachtspeicherheizgeräte | große Antennen | Pedelecs | Elektrokleinstfahrzeuge mit zwei Rädern und ohne Sitz

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unser ServiceTeam wenden:
Tel.: 0341 6571–111
Mail: serviceteam@srleipzig.de
Veröffentlicht am Fr, 01. Juli 2022.
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