Finanzielle Förderung von Reparaturen

Der sachsenweite Reparaturbonus ist da! Ab sofort können Sie über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank einen Zuschuss für die Reparatur Ihrer Elektrogeräte beantragen. Die Rechnung muss einen Mindestbetrag von 75 Euro aufweisen. Gefördert wird die Hälfte der Rechnungskosten, jedoch max. 200 Euro pro Reparatur.

Privatpersonen sind antragsberechtigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 

  • Natürliche Person: Sind sie eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Sachsen und mindestens 18 Jahre alt?
  • Auftragsdatum wurde eingehalten: Haben Sie die Reparatur ab dem 03.11.2023 in Auftrag gegeben (nach Richtlinienveröffentlichung)?
  • Gerät ist förderfähig: Findet sich Ihr defektes Gerät auf der Liste der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte?
  • Reparaturunternehmen nimmt teil: Wurde die Reparatur des Defekten Elektro- oder Elektronikgeräts durch ein gelistetes Reparaturunternehmen durchgeführt?
  • Rechnungsdetails stimmen: Liegt Ihnen eine bezahlte Rechnung über mindestens 75 Euro vor? Stimmt der Rechnungsadressat mit der antragstellenden Person überein?
  • Anzahl der Förderanträge: Haben Sie die maximale Anzahl an Förderanträgen (Zwei pro Kalenderjahr) eingehalten?

In einem Pilotprojekt organisierten wir im letzten Jahr den Leipziger RepBonus – mit Erfolg, denn jetzt können Sie sachsenweit davon profitieren! Wir sind auf dem richtigen Weg zu einem nachhaltigeren Umgang mit unseren begrenzten Ressourcen – weiter so!

Weitere Informationen bieten die Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur und die Liste der teilnehmenden Unternehmen.

2 Hände reparieren ein offenes Notebook. Daneben liegt ein Tablet mit Displayschaden, ein Handy und ein defekter Wasserkocher sowie Werkzeug
Reparieren statt wegwerfen

Veröffentlicht am Mo, 06. November 2023.

Navigation