Einwegplastik ab 3. Juli 2021 in der EU verboten

Ein wichtiger Schritt für unsere Umwelt: Viele Einwegplastik-Produkte sind ab dem 3. Juli 2021 in der EU verboten.

Dazu gehören etwa Trinkhalme, Wattestäbchen oder Einweg-Geschirr. Das Verbot gilt sowohl für herkömmliches Plastik, als auch für »Bioplastik«. Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Ebenso verboten ist Einweggeschirr aus Pappe, das mit Kunststoff überzogen ist. Lediglich vorhandene Ware darf noch abverkauft werden.

Erlaubt bleiben aber einige Wegwerfprodukte aus oder mit Kunststoff – zum Beispiel Feuchttücher oder Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern. Sie müssen allerdings ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles Kennzeichen tragen. Dieses warnt vor Umweltschäden durch Plastik und informiert über die richtige Entsorgung.

Wissenswertes rund um das Einwegplastikverbot:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/einwegplastik-wird-verboten-1763390

Verbot von Einwegplastik

Veröffentlicht am Do, 01. Juli 2021.

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