Einfach nachgefragt: Nutzen Sie ihr Recht auf Mehrweg-Gefäße in der Gastronomie
Heute zum Weltverbrauchertag möchten wir Sie ermutigen, ihr Recht auf Mehrweg einzufordern! Mit der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht sind die meisten Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe dazu verpflichtet, Speisen und Getränke im Take-away-Bereich auch in Mehrweg-Gefäßen anzubieten.
Genauere Infos zu den Ausnahmen finden Sie in den FAQs unter https://zeit-fuer-mehrweg.de/betriebe.
Fragen Sie doch mal nach in ihrem Lieblingscafé, in ihrer Kantine oder auch im Supermarkt:
»Kann ich den Kaffee auch im Mehrweg-Becher bekommen?«
»Können Sie das Mittagessen in meine mitgebrachte Dose füllen?«
»Gibt es an der Salattheke eine Alternative zum Einweg-Geschirr?«
Damit machen Sie nichts falsch, denn – es ist ihr Recht.
Sonnige to go-Spaziergänge wünscht das Team von »Allerlei to go – Leipzig genießt nachhaltig«!
Das Projekt »Allerlei to go« wird mitfinanziert im Rahmen des Projektes »Zukunftsfähige Zentren Leipzig«, welches über das Bundesprogramm »Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren« des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gefördert wird.
© Grafik: Stadtreinigung Leipzig

Veröffentlicht am Fr, 15. März 2024.
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