Buntes Herbstlaub: Wer muss eigentlich fegen?

Buntes Herbstlaub sieht schön aus, kann aber schnell zur Rutschgefahr werden und Wege erschweren oder Straßenabläufe verstopfen. Doch wer ist eigentlich fürs Laubräumen verantwortlich?

Wenn das Laub auf Ihrem privaten Grundstück liegt oder die Reinigungspflicht für Straßen und Gehwege auf die Eigentümer/-innen übertragen wurde, sind Sie selbst (bzw. beauftragte Dritte) für die Beseitigung verantwortlich. Wir als Stadtreinigung kümmern uns um das Laub auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Parks und auf Spielplätzen.

Wichtig: Bitte beseitigen Sie das Laub auf Ihrem Grundstück selbst und kehren Sie es nicht auf öffentliche Flächen. Denn besonders nasses Laub erhöht die Rutschgefahr, gefährdet die Verkehrssicherheit und kann Gullys verstopfen.

Wohin mit dem gesammelten Laub?

Am besten entsorgen Sie es über den Komposthaufen im eigenen Garten oder über die Biotonne, sodass es der Kompostierung zugeführt wird. Von Oktober bis Dezember kann zudem auf unseren Wertstoffhöfen kostenfrei (1 m³ pro Anfahrt) Laub abgegeben werden. Alternativ können Sie bei uns im »täglich rausgeputzt«- Laden fürs Beraten einen Gartenabfallsack erwerben. Gegen eine Gebühr übernehmen wir die Abholung und die fachgerechte Entsorgung. Auch private Kompostierungsanlagen in Ihrer Umgebung nehmen Laub an.

Schon gewusst? Laub, das von öffentlichen Straßen und Gehwegen aufgenommen wird, gilt als verunreinigt und muss deshalb, als Restabfall entsorgt werden.

Veröffentlicht am Do, 05. November 2026.

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