Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus

Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen bzw. -Akkumulatoren (sogenannte »Lithiumbatterien«) sind heute in vielen Geräten unseres täglichen Lebens zu finden. Zum Einsatz kommen sie zum Beispiel in batteriebetriebenen, elektrischen Handwerkzeugen neuerer Bauart, Kommunikationsgeräten wie Mobiltelefonen oder Laptops, aber auch Elektro-Spielzeugen und E-Bikes. Vielen ist jedoch weniger bewusst, dass Lithiumbatterien selbst in Möbeln und Kleidungsstücken zu finden sein können, wenn diese mit netzunabhängigen, elektrischen oder elektronischen Funktionen bzw. Accessoires ausgestattet sind.

Durch falsche Handhabung oder aufgrund eines Defektes können Lithiumbatterien jedoch im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich werden. Dies gefährdet nicht nur das eigene Lebensumfeld. Gelangen weggeworfene Gegenstände in die Entsorgung, ohne dass ersichtlich ist, dass sich darin noch Akkus oder Batterien befinden, ergeben sich zusätzlich Gefahren für sämtliche Entsorgungsprozesse. Brennende Abfalltransporte oder auch Brände auf Wertstoffhöfen oder in Entsorgungsanlagen haben mittlerweile immer häufiger ihre Ursache in sorglos weggeworfenen und unerkannt gebliebenen Lithiumbatterien. Kurzfristige Einschränkungen des Entsorgungsangebotes sind hier nur eine unmittelbare Folge für die Bürgerinnen und Bürger.

Darum ist es umso wichtiger, Lithiumbatterien ordnungsgemäß zu entsorgen. Folgende Hinweise sollten dabei berücksichtigt werden:

verschiedene Akkus
Brandspuren in einer Abfallpresse

Allgemeine Hinweise

  • Für die Entsorgung von Batterien und Elektrogeräten dürfen ausschließlich die unten genannten Möglichkeiten genutzt werden. Eine anderweitige Entsorgung (z. B. über den Hausmüll) erfüllt mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
  • Entnehmen Sie bitte vor der Entsorgung Ihrer Elektrogeräte Batterien aus Batteriefächern bzw. trennen Sie sogenannte Klick-Akkus von den Geräten.
  • Sichern Sie die separierten Batterien gegen Kurzschluss. Kleben Sie dazu die Pole oder blanke Kabelenden und Anschlüsse mit Klebeband ab.
  • Geben Sie Batterien gesondert ab.
  • Batterien, die im Gerät fest verbaut sind und sich somit nicht ohne Öffnen bzw. Demontage des Gerätes entfernen lassen, sollten im Gerät verbleiben – intakte Gerätegehäuse sind bei solchen Festeinbauten herstellerseitig für einen bestmöglichen Schutz der darin befindlichen Batterien ausgelegt. Solche Geräte können komplett mit Batterie als Elektroaltgerät entsorgt werden.
  • In Kleidungsstücken befindliche elektrischen Accessoires, sollten Sie weitgehend heraustrennen, bevor Sie die Kleidungsstücke in die Altkleidersammlung geben. Verfahren Sie bitte mit vorhandenen Batterien wie oben beschrieben.
  • Weisen Sie bitte unsere Mitarbeiter vor Abgabe darauf hin, wenn sich in Gegenständen, die Sie als Sperrmüll oder Metallschrott abgeben möchten, batteriebetriebene Einbauten befinden.

Fragen Sie uns, wenn Sie sich nicht sicher sind. Wir beraten Sie gern und kompetent.

Wo können Gerätebatterien entsorgt werden?

Gerätebatterien aus haushaltüblichen Geräten (z.B. aus Spielzeugen oder Elektrohandwerkzeugen)

  • Rückgabesystem des Handels
  • Wertstoffhöfe, stationäre Schadstoffsammelstelle (Lößniger Straße 7), Schadstoffmobil

Fahrzeug-Starterbatterien

  • beim Händler
    Händler und Reparaturbetriebe nehmen die alte Batterie zurück.
  • stationäre Schadstoffsammelstelle (Lößniger Straße 7), Schadstoffmobil
    Eine Vergütung vorgelegter Pfandscheine gibt es hier nicht. Sofern Sie bei Abgabe einer Altbatterie einen entsprechenden Pfandgutschein vorlegen, quittieren Ihnen jedoch die Mitarbeiter unserer Schadstoffsammelstellen gern darauf die ordnungsgemäße Entsorgung der alten Batterie. Den Pfandgutschein sollten Sie im Anschluss problemlos im Fach- oder Online-Handel einlösen können.

Fahrzeugantriebs- oder Industriebatterien (z. B. aus E-Bikes, USV-Anlagen oder Stromspeichern von Photovoltaikanlagen)

  • bei Vertreibern der betreffenden Geräte oder Batterien
  • bei bau- oder reparaturausführenden Fachfirmen
  • Fachentsorger für Batterien
  • gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung (Tel.: 0341 6571427) an der stationären Schadstoffsammelstelle, Lößniger Straße 7

Veröffentlicht am Do, 26. August 2021.

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