Änderungen der Abfallwirtschafts- und Straßenreinigungssatzung
Seit 1. Januar 2023 gelten die neuen Abfallwirtschafts- und Straßenreinigungssatzungen. Wir haben hier die wichtigsten Infos für Bürgerinnen und Bürger zusammengefasst:
- Die Pflichtentleerung der Restabfallbehälter ist nun quartalsunabhängig, vier Mal im Jahr vorzunehmen. Das lässt Ihnen mehr Freiheit, die Leerungen an Ihr Abfallverhalten anzupassen.
- Auch wenn überall die Preise steigen, können wir unsere relativ stabil halten: Die Gebührenerhöhung für Restabfallbehälter liegt im Centbereich. Die monatliche Verwertungsgebühr für zweirädrige Behälterarten erhöht sich je nach Volumen um 0,58 bis 1,25 Euro. Dafür reduzieren sich die Gebühren für vierrädrige Restabfallbehälter um monatlich 4,28 Euro. Die Kosten für die Biotonne sinken um max. 0,89 Euro pro Monat. Ein finanzieller Anreiz zur Nutzung der Biotonne bleibt weiterhin bestehen, da die Gebühr nach wie vor wesentlich günstiger ist als die für einen Restabfallbehälter.
- Die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sind im ersten Quartal nun am 15. März, statt am 15. Februar fällig.
- Die Reinigungsklassen der Straßenreinigung wurden den sich ändernden Anforderungen angepasst.
Die vollständigen Satzungen können Sie hier einsehen: https://stadtreinigung-leipzig.de/wir-sind-fuer-sie-da/download/satzungen
Veröffentlicht am Mo, 23. Januar 2023.
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