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| Warum werden die Parkwege nicht von Schnee beräumt und abgestumpft? |
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Nach geltender Winterdienstsatzung müssen als Anliegerpflicht die Gehwege der öffentlichen Straßen entlang der Grünflächen beräumt und abgestumpft werden. Diese Wege sollten deshalb auch im Berufsverkehr genutzt werden.
Die Grünanlagen dienen vorrangig der Erholung und Entspannung. Hier können die Benutzer auch einmal durch den Schnee stapfen, Kinder auf dem Schlitten gezogen oder die Schneeschuhe angeschnallt werden. |
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| Warum werden bei der Wiesenmahd noch Streifen von langem Gras stehen gelassen? |
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| Langgraswiesen erfreuen viele Parkbesucher, wenn Wiesenschaumkraut, Margeriten, Schafgarbe oder Glockenblumen blühen.
Sie sind aber auch wegen ihrer Artenvielfalt Lebensraum vieler Insekten und Kleinlebewesen, die wiederum die Nahrungsgrundlage für zahlreiche, bodennah lebende Vogelarten bilden.
Wird nun die Wiese gemäht, verändert sich die Situation der Tiere schlagartig.
Streifen nicht gemähter Gräser - in der Regel an Gehölzsäumen und um größere Bäume - sollen Rückzugsmöglichkeiten bieten, bis das übrige Gras wieder nachgewachsen ist. |
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| Warum wird das Laub nicht aus den Gehölzflächen entfernt? |
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Die Blätter decken den Boden ab und vermindern dessen Austrocknung und Verdichtung. Sie verrotten und führen den Pflanzen dadurch einen Teil der dem Boden entnommenen Nährstoffe wieder zu. Außerdem bieten sie Vögeln, Igeln, Insekten und anderen Lebewesen Unterschlupf und Nahrung.
Die gleiche Funktion hat übrigens auch die unter vielen Sträuchern anzutreffende Krautschicht, die bewusst dort erhalten wird.
Das Bild von einer "ordentlichen" Grünanlage hat sich - gerade auch, was diese Aspekte betrifft - sehr gewandelt - von leergefegten Strauchflächen hin zu einer naturgemäßeren Bewirtschaftung der einzelnen Bereiche. Die knappen Pflegekapazitäten können an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden. |
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| Wie geht es weiter mit der Kastanienminiermotte? |
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Der kleine Falter, der inzwischen jedem interessierten Bürger bekannt sein dürfte, hat mittlerweile fast den gesamten europäischen Raum erobert. Es gibt kaum noch einen weiß blühenden Kastanienbaum, der nicht betroffen ist.
Nach wie vor fehlen Nützlinge, die den Schädling auf natürlichem Wege wirksam dezimieren können.
Langjährige Erfahrungen zeigen, dass die befallenen Bäume zwar leiden, aber nach wie vor blühen, fruchten und auch weiter wachsen.
Die Rosskastanie wurde, wegen ihrer großen Bedeutung und ihrer aktuellen Schwierigkeiten mit der Miniermotte, zum Baum des Jahres 2005 gewählt und soll natürlich auch weiter gepflanzt werden
Mehr Informationen können Sie unter www.cameraria.de erhalten. Ein Faltblatt zum Ausdrucken erhalten Sie hier.
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| Was soll mit dem befallenen Kastanienlaub geschehen? |
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| Das entfernte Laub kann in kleinen Mengen in die Biotonne oder - falls diese nicht vorhanden - in den Restabfallbehälter gegeben werden. Für größere Mengen (bis zu einem Kubikmeter je Anfuhr) können die Leipzigerinnen und Leipziger im Oktober und November oder sonst gegen Bons bzw. Gebühr die Wertstoffhöfe der Stadtreinigung nutzen. Zudem besteht die Möglichkeit, Gartenabfallsäcke bei der Stadtreinigung oder den Bürgerämtern zu kaufen und diese dann nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon (03 41) 6 57 14 02) abholen zu lassen. Wird das gesamte Laub vollständig und dicht mit Erde, Sand o. Ä. bedeckt, kann es auch in einer Ecke im Garten verbleiben und verrotten, da dann im Frühjahr die Schädlinge am Ausschwärmen gehindert und später auch abgetötet werden. Gleiches gilt für die technische Kompostierung, die für größere Laubmengen, beispielsweise von Wohnungsgesellschaften oder Firmen, in Frage kommt. Die Rosskastanie wurde, wegen ihrer großen Bedeutung und ihrer aktuellen Schwierigkeiten mit der Miniermotte, zum Baum des Jahres 2005 gewählt und soll natürlich auch weiter gepflanzt werden. Mehr Informationen können Sie unter www.cameraria.de erhalten. Ein Faltblatt zum Ausdrucken erhalten Sie unter http://www.galk.de/arbeitskreise/ak_stadtbaeume/down/flyer_bba_miniermotte.pdf .
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| Wer muss das Laub von Straßenbäumen entfernen, das in angrenzende Grundstücke fällt? |
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| Nach geltender Rechtsprechung ist der Laubfall - wie auch die Pflanzung der Straßenbäume, die dem Gemeinwohl dienen - von den Anliegern zu dulden. Die Laubbeseitigung ist Sache der jeweiligen Grundstückseigentümer. In den Monaten Oktober und November kann Laub von Straßenbäumen an der Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig gebührenfrei abgegeben werden. Die Berechtigungskarte zur Nutzung der Höfe ist vorzuzeigen. |
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| Wann dürfen Gehölze geschnitten werden, wann nicht? |
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Ausschlaggebend ist das Sächsische Naturschutzgesetz, § 25, Abs. 1, Ziffer 5: "Es ist verboten, Gebüsch, Hecken, Bäume, Röhrichtbestände oder ähnlichen Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören. Diese Regelung gilt nicht für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in Wäldern im Sinne des Sächsischen Waldgesetzes."
Ausnahmen kann die zuständige Naturschutzbehörde genehmigen. Für die Leipziger Bürger und Firmen ist das Amt für Umweltschutz Ansprechpartner, für städtische Ämter ist die Landesdirektion Leipzig zuständig.
Wichtig: Auch außerhalb der Schutzzeit ist, gemäß Baumschutzsatzung, im Amt für Stadtgrün und Gewässer bei Arbeiten an Bäumen, Großsträuchern, wildem Wein und ähnlichen Gehölzen in der Regel eine Genehmigung zu beantragen. Weitere Informationen zur Baumschutzsatzung erhalten Sie unter www.leipzig.de. Die städtische Grünpflege erhielt die Genehmigung, auch während der im Gesetz vorgesehenen Schutzzeit Eingriffe an Gehölzen vorzunehmen, wenn dadurch Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit vermieden werden können.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt natürlich nur für öffentliche Straßen, Wege und Plätze, für öffentliche Grünflächen, Parke sowie Spielplätze. |
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| Wo kann unser Hund frei herumlaufen? Ist das in den Grünanlagen erlaubt? |
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Entsprechend Polizeiverordnung unserer Stadt müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen ausgewiesen sind, stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden. Ein generelles Hundeverbot besteht zudem für Spielplätze, um Sicherheitsrisiken auszuschließen. Selbst friedfertige Tiere können durch Kinderlärm und heftige Bewegungen erschrecken und dann instinktiv zuschnappen. Ansprechpartner für Beschwerden bei Verstößen gegen die Polizeiverordnung ist das Leipziger Ordnungsamt. Ordnungstelefon: (0341) 123-8888
Wichtig: Die "Hinterlassenschaften" der Vierbeiner sind vom Halter oder Führer der Tiere unverzüglich zu entfernen - auch auf den Freilaufflächen. Sämtliche Standorte sind beschildert und mit Sammelbehältern für den Kot versehen.
Suchen Sie sich am besten aus nachfolgender Liste des Amtes für Stadtgrün und Gewässer eine Auslauffläche für Ihren Hund aus:
Abtnaundorfer Park, im nordöstlichen Teil
Auensee, nordöstlicher Teil der Grünanlage
Bautzner Straße, Ecke Löbauer Straße
Bayrischer Bahnhof, Kohlenstraße / Ecke A.- Hoffmann-Straße
Durchgangsweg Schönefeld, am Gartenverein "Alt Schönefeld"
Dürrplatz, Wundtstraße / Ecke Schleußiger Weg
Elsapark, im östlichen Teil
Friedenspark, im nördlichen Abschnitt
Henriettenpark, zwischen Enders- und Henriettenstraße
Hundestrand am Westufer des Cospudener Sees
Industriestraße, an der Nonne
KomarowStraße / Ecke Otto-Heinze-Straße
Kurt-Eisner-Straße / Ecke Lößniger Straße
Lichtenfelser Straße, im nordöstlichen Abschnitt
Ludolf-Colditz-Straße / Ecke Václaw-Neumann-Straße
Ludwig-Beck-Straße, im westlichen Abschnitt
Lützner Straße / Ecke Stuttgarter Allee
Mariannenpark, im nördlichen Teil
Möbiusplatz, an der Ostsstraße/ Ecke Möbiusstraße
Neue Leipziger Straße, am Jugendclub
Palmengarten, im westlichen Teil
Park der Freundschaft neben Johann-Jacob-Weber-Platz, Prager Straße, am Sportplatz gegenüber Südfriedhof
Park Lößnig/Dölitz, im mittleren Teil
Park Lößnig/Dölitz, westlich vom Schäfereiteich, am Hauptweg
Parkallee, an der Lützner Straße
Permoser Straße / Ecke Gundermannstraße
Permoser Straße / Ecke Klettenstraße
Probstheidaer Straße / Ecke Bernhard-Kellermann-Straße
Rabensteinplatz (Dresdner Str., neben dem Grassimuseum)
Reudnitzer Park, im mittleren Teil
Ferdinand-Lassalle-Brücke, zwischen Nonne und Bebauung Könneritzstraße
Schiebestraße / Bernburger Straße
Schillerplatz, Auenseestrasße / Gregoriusstraße
Schönauer Lachen, nördlich vom Schönauer Park
Slevogtstraße, zwischen Hans-Beimler-Straße und Blücherstraße
Sportplatz Debrahof, südlich Max-Liebermann-Straße nördlich vom Eutritzscher Park
Straße am Park, am S-Bahn-Haltepunkt Grünauer Allee
Südliche Ratzelstraße, von Berkaer Weg bis Brambacher Straße
Tauchaer Straße / Ecke Samuel-Lampel-Straße
Theklaer Straße, an den Garagen
Volksgarten Sellerhausen, im südlichen Teil
Volkshain Stünz, im nordöstlichen Teil
Volkspark Kleinzschocher, im nördlichen Teil, nahe der Antonienstraße
Vorderes Rosental, an der "Friedenseiche"
Weinligstraße / Ecke Marbachstraße
Wilhelm-Külz-Park, im westlichen Teil
Zschopauer Straße, Ecke Oelsnitzer Straße
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| Können die Springbrunnen zum Erfrischen und zum Baden genutzt werden? |
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Die städtischen Springbrunnen und Wasserspiele schmücken das Stadtbild und sind keine Planschbecken.
Sie werden im Pumpenumlauf betrieben und binden dadurch auch herumfliegenden Staub und Schmutz. Ein genereller Wasserwechsel wird nur in größeren Abständen vorgenommen. Die Wasserqualität genügt deshalb keinesfalls den hygienischen Anforderungen an Badegewässer. Insbesondere die historischen Brunnen sind sehr empfindlich und können leicht beschädigt werden, wenn an ihnen herumgeturnt wird. Reparaturen sind aufwändig und kostenintensiv.
Wichtig: Das Verunreinigen der Brunnenanlagen und Becken ist nach Polizeiverordnung unserer Stadt untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Nutzen Sie deshalb bitte die Freibäder oder das Becken im eigenen Garten, wenn Sie sich erfrischen wollen. |
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